»Ungewöhnliche Situationen erfordern ungewöhnliche Aktionen« |
Der Landesapothekerverband Schleswig-Holstein hat nun auch offiziell den Streik für den 19. Oktober ab 12 Uhr ausgerufen. / Foto: imago stock&people
Steigende Mieten, Energiekosten und Tariflöhne – höhere Kosten bedeuten in der Marktwirtschaft höhere Preise, allerdings nicht bei Apotheken. Die Bundesregierung weigere sich, einen dringend notwendigen Ausgleich der enorm gestiegenen Kosten durch Anhebung der Apothekenzuschläge vorzunehmen, kritisiert der Landesapothekerverband (LAV) Schleswig-Holstein in einer aktuellen Pressemitteilung.
Im Gegenteil: Apotheken werden weiter belastet statt entlastet. Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz soll der Kassenabschlag für Apotheken in den Jahren 2023 und 2024 von derzeit 1,77 Euro auf 2 Euro erhöht werden, wodurch den Apotheken Schleswig-Holsteins insgesamt mindestens 4,5 Millionen Euro entzogen würden, schreibt der LAV. Dagegen wollen die Apotheken protestieren: Nachdem die Mitglieder in einer Umfrage bekundet hatten, dass sie sich an einem öffentlichkeitswirksamen Streik beteiligen würden, veröffentlichte der Verband am Freitag die offizielle Streikankündigung. Schleswig-Holstein schließt sich somit Brandenburg, Hamburg sowie dem Saarland an.
Im Jahr 2000 standen in Schleswig-Holstein 726 Apotheken zur Verfügung, mittlerweile seien es nur noch 612. Wenn es zu einer Erhöhung des Zwangsrabatts kommt und die derzeitigen enormen Kostensteigerungen nicht ausgeglichen werden, planen laut einer Umfrage des LAV viele Apothekeninhaber die Schließung ihrer Apotheke allein aus wirtschaftlichen Gründen, obwohl der Versorgungsbedarf unverändert vorhanden ist.
Der Landesapothekerverband Schleswig-Holstein hatte schon vor einigen Wochen einen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aufgesetzt mit insgesamt 1300 Protestunterschriften der Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Die Brandenburger Apotheker hatten sich stattdessen an die brandenburgische Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher gewandt, die die Besorgnis der Apothekerinnen und Apotheker teile. Auf Initiative des Landes Brandenburg hatte der Bundesrat daher die Bundesregierung aufgefordert, auf den erhöhten Kassenabschlag zu verzichten.
Das BMG lehnte dies jedoch ab. Da es sich nicht um ein für den Bundesrat zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, kann es trotz der Kritik der Länder vom Bundestag beschlossen werden. »Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass die Politiker im Bund die objektiven Hinweise auf die Unterfinanzierung der Apotheken nicht nur ignorieren, sondern diese durch neue Belastungen noch weiter verstärken wollen«, erklärte Jens Dobbert, Präsident der Apothekerkammer Brandenburg.