UN-Drogenkontrollrat warnt vor Cannabis-Legalisierung |
dpa |
09.03.2023 14:30 Uhr |
Laut UN-Drogenkontrollrat (INCB) sei nur der medizinische und wissenschaftliche Gebrauch von Cannabis erlaubt. / Foto: IMAGO/ingimage
Das INCB-Gremium, das die Einhaltung der internationalen Drogen-Konventionen überwacht, wies heute in seinem Jahresbericht außerdem darauf hin, dass die Freigabe von Cannabis als Genussmittel »unvereinbar« mit diesen Abkommen sei. Nur der medizinische und wissenschaftliche Gebrauch sei erlaubt.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, die kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften möglich zu machen. Laut einem Rechtsgutachten im Auftrag des Bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek (CSU) verstößt die von der Ampelkoalition geplante Legalisierung von Cannabis gegen EU-Recht und andere völkerrechtliche Übereinkommen. Doch es gibt auch andere Expertenmeinungen: Eine juristische Untersuchung der Universität Nimwegen gibt der Bundesregierung Rückendeckung für ihre Pläne.
Demnach soll Cannabis staatlich reguliert angebaut und verkauft werden. Erlaubt werden soll auch der Eigenanbau von wenigen Pflanzen. Die Koalition argumentiert, dass dies dem Jugend- und Gesundheitsschutz dient, weil die Qualität von Cannabis überwacht wird und die Gefahren von Überdosierungen sinken. Außerdem sollen der Schwarzmarkt und die Kriminalität eingedämmt werden. In anderen Ländern und in US-Bundesstaaten, in denen Cannabis bereits legalisiert wurde, konnten diese Ziele laut INCB bislang weitgehend nicht erreicht werden. Der Konsum der Droge sei dort höher als anderswo, in den USA gelte dies auch für Teenager. «Legalisierung hat Jugendliche nicht vom Cannabis-Konsum abgebracht. Der Schwarzmarkt wurde teilweise eingeschränkt, aber in manchen Ländern überlebt und floriert er nach wie vor», hieß es in dem Bericht. Demnach wenden sich etwa in Kanada und Uruguay junge Käufer an illegale Händler, weil sie noch zu jung sind, um legal Cannabis zu kaufen.