Umsatzsteuerbefreiung bei Coronatest-Vergütung |
Trotz der Vergütung und Umsatzsteuerbefreiung gehen Apotheken für die sogenannten Bürgertests zunächst in Vorleistung. Schutzausrüstung, Testkits und entsprechendes Personal müssen für diese Dienstleistung gestellt werden. Für die Abrechnung müssen Apotheker die Abrechnungsunterlagen jeden Monat spätestens bis zum dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monat an die Kassenärztlichen Vereinigungen übermitteln. So sehen es die Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für die Leistungserbringer vor. Allerdings können die KVen auch Abweichungen bei diesem Abrechnungsweg vornehmen. Damit wird diese Woche erstmalig die Auszahlung der Vergütung der Tests beginnen, kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitag in einer Pressekonferenz an. Eine Sprecherin der KV Baden-Württemberg bestätigte dies, die erste Zahlung werde diese Woche erfolgen.
Bezüglich der Umsatzsteuerbefreiung bei Coronavirus-Tests läuft derzeit noch eine weitere Prüfung des BMF. Im Dezember 2020 hatte die EU im Rahmen einer Richtlinie beschlossen, dass in allen Mitgliedstaaten keine Umsatzsteuer auf Covid-19-Impfstoffe und Coronavirus-Tests erhoben werden muss. Damit kann jedes Land selbst entscheiden, ob es hier einen reduzierten Steuersatz oder sogar die Abschaffung der Mehrwertsteuer einführen möchte. Dies soll die Beschaffung so einfach und kostengünstig wie möglich machen. In Deutschland gibt es hierzu jedoch noch keinen Beschluss. Der Prüfprozess zu Umsetzungsmöglichkeiten der Richtlinie ist noch nicht abgeschlossen, erklärte eine Sprecherin des BMF auf Nachfrage der PZ.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.