Umfrage: 56 Prozent für Inforecht der Arbeitgeber |
Gegen Corona geimpft? Derzeit dürfen Arbeitgeber ihre Beschäftigten nicht nach ihrem Impfstatus fragen. Bei der Planung der Hygienemaßnahmen dürfen sie den Impfstatus aber berücksichtigen, wenn sie ihn kennen. / Foto: Getty Images/Westend61
Die meisten Menschen in Deutschland sind dafür, dass Arbeitgeber wissen dürfen, ob ihre Mitarbeiter gegen das Coronavirus geimpft sind. 56 Prozent der Deutschen teilen diese Meinung, 19 Prozent sind dagegen, wie eine Umfrage des Instituts YouGov ergab, deren Ergebnisse der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegen. 18 Prozent sagen, dass dies auf die Arbeitssituation ankomme. 7 Prozent machen keine Angabe. Dass Arbeitgeber ihrer Meinung nach wissen dürfen, ob ihre Mitarbeiter gegen das Coronavirus geimpft sind, sagen Anhänger von CDU/CSU am häufigsten (70 Prozent). Dass es auf die Arbeitssituation ankomme, sagen Anhänger der FDP mit 28 Prozent am häufigsten.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ist gegen eine generelle Impf-Auskunftspflicht für Beschäftigte gegenüber den Unternehmen. Diese dürften die Gesundheitsdaten ihrer Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer generell nicht einsehen. Nach einer am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung dürfen Firmen den Impfstatus ihrer Beschäftigen bei ihren
Hygienemaßnahmen berücksichtigen, wenn sie ihn kennen.
Die Bundesregierung prüft derweil die Einführung eines Rechtsanspruchs für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf Auskunft von Beschäftigten über deren Impfstatus. «Wir prüfen das», sagte
Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin. «Es gibt Argumente dafür und dagegen.» Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sagte: «Die Gespräche dazu laufen.»
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) tendiert nach eigenen Worten dazu, das Infektionsschutzgesetz so zu ändern, dass Arbeitgeber in den nächsten sechs Monaten nach dem Impfstatus der Beschäftigten fragen dürfen. In der kommenden Woche soll das Infektionsschutzgesetz im Bundestag behandelt werden. Geplant ist dann die abschließende Beratung des Vorhabens, nach dem die Corona-Schutzmaßnahmen künftig an der Auslastung der Krankenhäuser ausgerichtet werden und nicht mehr an der Zahl der Neuinfektionen (Inzidenz). Ob auch die Frage eines Auskunftsrechts für Unternehmen dann auf die Tagesordnung kommt,
blieb offen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.