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Cannabis-Legalisierung

Ullmann dringt auf »schnellstmöglichen« Gesetzentwurf

Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Professor Andrew Ullmann, will die Legalisierung von Cannabis voranbringen und plädiert »schnellstmöglich« für einen Gesetzentwurf. 
AutorKontaktdpa
Datum 11.01.2023  09:30 Uhr

Die FDP fordert ein höheres Tempo bei der geplanten Freigabe von Cannabis in Deutschland. »Wir haben als Zukunftskoalition in unserem Koalitionsvertrag die kontrollierte Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken als Ziel formuliert. Wir wollen entsprechend schnellstmöglich einen Gesetzentwurf«, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Andrew Ullmann, dem »Tagesspiegel« (Mittwoch). Vor einer Woche hatte bereits die grüne Gesundheitsexpertin Kirsten Kappert-Gonther einen zeitnahen Gesetzesentwurf gefordert.

Man könne »nicht ewig darauf warten, dass wir vorab Signale aus Europa bekommen, bis wir endlich gesetzgeberisch tätig werden«, sagte Ullmann weiter. Der Weg der Ampel-Koalition sei »legal und legitim« und werde entsprechend auch in Europa bestehen.

Gutachten soll Legalisierungspläne absichern

Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach hatte unlängst mitgeteilt, dass die Pläne für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis mit einem Gutachten abgesichert werden sollen. In vertraulichen Gesprächen mit der EU-Kommission zeige sich, dass »sehr gute Argumente« benötigt würden, um sie vom eingeschlagenen Weg zu überzeugen, sagte der SPD-Politiker Ende November.

SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, »die kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften« einzuführen. Ende Oktober hatte Lauterbach ein Eckpunktepapier für die Pläne vorgestellt. Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm »Genusscannabis« sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in »lizenzierten Fachgeschäften« und möglicherweise auch Apotheken möglich werden. Über den möglichen Einsatz von Apotheken hat die PZ ausführlich berichtet.

Ein Gesetz will Lauterbach aber nur auf den Weg bringen, wenn die Pläne einer europa- und völkerrechtlichen Prüfung in Brüssel standhalten. Im Oktober hatte der Ressortchef gesagt, er könne sich die Cannabis-Freigabe 2024 vorstellen. Der nächste Schritt wäre ein fertiger Gesetzentwurf. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass Brüssel in einem sogenannten Notifizierungsverfahren (Prüfung) ein Veto gegen die deutschen Pläne einlegt, sollten diese nach Auffassung der Kommission EU- und internationalem Recht widersprechen. Darauf setzt die Union, die gegen eine Legalisierung ist.

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