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Ukraine-Krise
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Übergangslösung zur medizinischen Versorgung von Geflüchteten

Hunderttausende Menschen haben die Ukraine verlassen, viele Geflüchtete suchen auch in Deutschland Schutz. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung veröffentlichte nun Details, wie ihre medizinische Versorgung übergangshalber ablaufen soll. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) scheint an einer langfristigen Lösung zu arbeiten.
AutorSvea Türschmann
Datum 09.03.2022  14:30 Uhr

Sonderfall: Corona-Tests und Covid-19-Impfungen

Dass Geflüchtete auch Anspruch auf eine Covid-19-Impfung haben, hatte die PZ bereits berichtet. Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung und der Coronavirus-Impfverordnung würden bei Flüchtlingen aus der Ukraine genauso wie bei Einheimischen abgerechnet. Kostenträger ist also auch hier das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Das Robert Koch-Institut bietet Aufklärungsmerkblätter zur COVID-19-Impfung auch in ukrainischer Sprache an. Digitale Impfzertifikate aus der Ukraine müssen jedoch auch in Deutschland anerkannt werden, wenn die verimpften Vakzine auch in der EU zugelassen sind.

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