Die DPhG macht auch Vorschläge, um die Patientensicherheit zu erhöhen und die Qualitätskontrolle zu vereinheitlichen und vereinfachen. Unter anderem schlägt sie vor, dass der gesamte Trocknungsprozess bis zur Erfüllung der Anforderungen des Europäischen Arzneibuchs unter GMP stattfinden muss. Die mikrobiologische Qualität von Cannabisblüten sollte durch geeignete Maßnahmen bei Anbau und Verarbeitung, geeignete Packmaterialien sowie durch sachgerechte Lagerung und Transport sichergestellt werden. Die Notwendigkeit einer Dekontamination müsse begründet werden.
Die Expertengruppe fordert zudem, dass deutsche Großhändler sicherstellen sollten, dass sie nur mit solchen Blüten Handel betreiben, bei denen eine entsprechende Überprüfung und Freigabe erfolgt ist. Zudem macht sie Vorschläge zur Zertifizierung und Chargenfreigabe. Das vollständige Positionspapier ist auf der DPhG-Website zu finden.