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Pharmazeutische Beratung

Transidente Menschen

Transidente Menschen kommen häufig mit einer Verordnung über eine Hormontherapie oder eine andere Medikation in die Apotheke oder benötigen spezifische Hilfsmittel. Das Apothekenteam braucht Fachwissen und Empathie, um die Patienten gut betreuen zu können.
Kirsten Anschütz
19.09.2021  08:00 Uhr

Langer Prozess der Angleichung

Hat ein transidenter Mensch erkannt, dass er/sie im falschen Geschlecht lebt und möchte eine Geschlechtsangleichung beginnen, muss er/sie sich verschiedene Therapeuten suchen. Wichtig: Der Begriff Geschlechtsumwandlung ist nicht korrekt, denn das Geschlecht wird nicht von einem ins andere »umgewandelt«, sondern dem gefühlten und erlebten korrekten Geschlecht angeglichen.

Der erste Schritt ist der Kontakt mit einem Therapeuten (w/m/d), der auch die Diagnose F64.0 Transsexualismus stellt. Die Transidentität selber ist keine Krankheit, kann aber zur Notwendigkeit von Therapien führen und wird deshalb im ICD-Katalog eigenständig geführt.

Parallel dazu beginnt der Mensch einen sogenannten Alltagstest, das heißt, er versucht, sich äußerlich an das eigene Geschlecht anzunähern, zum Beispiel durch veränderten Haarschnitt oder Kleidung. Oft findet jetzt ein Outing statt, bei dem die Person ihre Familie, Freunde und das berufliche Umfeld über die Veränderung informiert. Die meisten haben sich zu diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Vornamen im richtigen Geschlecht ausgesucht.

Nach einem Zeitraum von sechs Monaten und der vorgeschriebenen Anzahl therapeutischer Sitzungen kann dann in einer endokrinologischen Praxis mit der gegengeschlechtlichen Hormontherapie begonnen werden. Dieser lange Vorlauf soll eine Sicherheit für den transidenten Menschen bieten. Man will zum Beispiel ausschließen, dass eine Erkrankung die Transidentität nur vorgaukelt, und das Risiko einer später notwendigen Rückangleichung (Detransition) vermeiden. Auch wenn über Detransitionen oft sehr spektakulär in den Medien berichtet wird, sind sie eher selten und oft ein Hinweis, dass eigentlich keine Transidentität vorlag, sondern eine unklare Geschlechtsidentität (nicht-binär).

Der Antrag auf eine geschlechtsangleichende Genitaloperation kann in den meisten Fällen erst zwölf Monate nach Therapiebeginn erfolgen, die Mastektomie beim Transmann schon etwas früher. Parallel dazu benötigen viele transidente Menschen auch eine Logopädie für die Stimme, bei Bedarf eine Epilation der Barthaare und andere begleitende Maßnahmen.

Unabhängig von der therapeutischen Seite kann beim zuständigen Amtsgericht ein Antrag auf Vornamens- und Personenstandsänderung gestellt werden, wenn die Ausweise offiziell geändert werden sollen. Hierfür werden zwei Gutachter (w/m/d) bestellt, die genauso wie der Richter (w/m/d) bei der abschließenden Verhandlung bestätigen müssen, dass dieser Mensch tatsächlich dem anderen Geschlecht angehört. Über dieses Verfahren wird derzeit politisch sehr viel diskutiert, da es einem Diskriminierungsvorwurf unterliegt und außerdem für die Betreffenden oft sehr teuer und langwierig ist.

Sind die Ausweisdokumente geändert, kann der/die Betreffende auch offiziell im richtigen Geschlecht leben. Bis vor einigen Jahren war im Transsexuellen-Gesetz geregelt, dass ein Mensch, der eine Personenstandsänderung beantragt, nicht mehr fertil sein darf, das heißt, dass er/sie sich die Keimdrüsen entfernen lassen musste. Ebenso war vor Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe eine Ehescheidung erforderlich, falls der/die Antragsteller/in verheiratet war. Dies alles ist heute nicht mehr nötig, vor allem auch keine genitalangleichenden Operationen.

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