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Bund-Länder-Konferenz
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Tragen von medizinischen Masken wird zur Pflicht

Um insbesondere die Verbreitung der ansteckenderen Coronavirus-Mutationen einzudämmen, sollen bald andere Regeln gelten. So soll das Tragen von medizinischen Masken im öffentlichen Personenverkehr und in Geschäften nun Pflicht werden. Der Lockdown und weitere Einschränkungen werden zunächst befristet bis zum 14. Februar verlängert. Medienberichten zufolge einigten sich darauf am heutigen Dienstag Bund und Länder.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 19.01.2021  16:46 Uhr
Homeoffice soll mithilfe von Verordnung geregelt werden

Homeoffice soll mithilfe von Verordnung geregelt werden

Bund und Länder fordern zudem Arbeitgeber auf, überall dort Homeoffice anzubieten, wo es möglich ist. Dazu soll laut Beschlusspapier das Bundesarbeitsministerium eine entsprechende Verordnung erlassen. Diese Maßnahme soll zunächst bis zum 15. März befristet sein. Ziel sei es das Fahrgastaufkommen im öffentlichen Personenverkehr auf ein Drittel der regulär zulässigen Fahrgastzahlen zu reduzieren, heißt es in dem Papier. Betriebe sind zudem aufgefordert, Arbeitnehmer mit medizinischen Masken auszustatten, falls die Präsenz erforderlich ist. Wenn Personen auf engem Raum, ohne ausreichende Lüftung oder Abstände arbeiten müssen, ist es weiter erforderlich, Arbeitnehmer mit FFP2 oder KN95-Masken zu versorgen. Darauf einigten sich am späten Dienstagabend Bund und Länder. 

Laut Beschluss sollen die beschriebenen Maßnahmen weiterhin dazu beitragen, dass die 7-Tage-Inzidenz wieder auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sinkt. Regionale oder lokale Maßnahmen können weiterhin getroffen werden. Allerdings wird es laut Beschlusspapier keine bundesweiten Ausgangsbeschränkungen oder -sperren geben. Alle bisher getroffenen Beschlüsse von Bund und Ländern werden zunächst befristet um zwei Wochen, bis zum 14. Februar, verlängert. Dass dies nötig sein würde, hatten viele Experten bereits vorausgesagt. Unter anderem stellte auch der Pharmazie Professor Thorsten Lehr entsprechende Berechnungen an

Überführung in Landes-Verordnungen

Die Bundesländer müssen die am Dienstag beschlossenen Maßnahmen noch in ihre jeweiligen Corona-Verordnungen auf Landesebene überführen. Ab wann und in welcher Form die Maskenpflicht in den jeweiligen Ländern gilt, ist demnach noch nicht geklärt.

Merkel erklärte nach den Beratungen: »Es ist hart, was wir jetzt den Menschen noch einmal zumuten müssen.« Es gehe aber um Vorsorge für das Land und die Bürger, aber auch für Wirtschaft und Arbeitswelt, die unter einem explosionsartigen Anstieg von Infektionszahlen sehr stark leiden würden, so eine dpa-Mitteilung. Sie betonte, dass bis Ende des Sommers allen ein Impfangebot gemacht werden könne. Merkel pochte zudem auf ein europäisches Vorgehen in der Krise. Um zu vermeiden, dass es Vorkehrungen zu Einreisefragen geben werde, müssten alle europäischen Staaten an einem Strang ziehen. Dies wird ebenfalls Thema beim kommenden EU-Gipfel am Donnerstag sein.

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Dieser Artikel wurde nach Abschluss der Bund-Länder-Konferenz am Dienstagabend aktualisiert.

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