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Pharmacon-Kongress

Torte und gute Vorsätze

Der 50. Pharmacon-Winterkongress hat im österreichischen Schladming begonnen. Zur Begrüßung gab es Sachertorte für alle, eine kurze Rückschau auf die Inhalte der vergangenen Fortbildungskongresse und einen Überblick über die aktuellen berufspolitischen Baustellen.
Annette Mende
20.01.2020  12:38 Uhr

Vor 50 Jahren wurde das Konzept eines einwöchigen Winter-Fortbildungskongresses für Apotheker aus der Taufe gehoben. »Der Grund war, dass sich die Inhalte des Pharmaziestudiums geändert hatten: Medizin und Pharmakologie hatten einen größeren Stellenwert erhalten. Mit dem Fortbildungskongress wollte man die älteren Apotheker in den neuen Fächern fit machen«, sagte Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer (BAK), in Schladming. In 50 Jahren hat sich der Winter-Pharmacon einen festen Platz im Fortbildungskalender erobert. Viele Teilnehmer sind »Wiederholungstäter«, aber es kommen auch jedes Jahr viele Kollegen das erste Mal nach Schladming. In diesem Jahr ist der Kongress mit etwa 700 Teilnehmern wieder gut besucht. Anlässlich des Jubiläums bekamen sie von den Gastgebern des Tourismusverbands Schladming eine große Sachertorte spendiert.

Da die Pharmacon-Kongresse Veranstaltungen der BAK sind, gehört die Berufspolitik immer auch mit dazu. Welche Themen hier aktuell auf der Tagesordnung stehen, führte Benkert aus. Zu den guten Vorsätzen, mit denen die Apotheker ins neue Jahrzehnt gestartet seien, zähle es, die im Persepektivpapier »Apotheke 2030« verankerten Grundsätze weiter voranzubringen. Einer davon ist das Vorhaben, zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen wie etwa das Medikationsmanagement zu etablieren. Dass Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) laut Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) darauf künftig einen Anspruch haben sollen und dass im VOASG für die Honorierung dieser Dienstleistungen ein definiertes Finanzvolumen vorgesehen ist, sei sehr zu begrüßen.

Allerdings kommt das VOASG bekanntermaßen zurzeit nicht voran, weil die Bundesregierung auf eine Einschätzung der EU-Kommission wartet. Die Apotheker sind jedoch derweil nicht untätig: »Wir arbeiten intern mit Nachdruck an dem Dienstleistungspaket, das wir mit dem GKV-Spitzenverband verhandeln wollen, wenn das VOASG in Kraft tritt«, sagte Benkert.

Eine weitere wichtige Regelung im VOASG betrifft das elektronische Rezept. Das Gesetz sieht vor, dass das Zuweisungsverbot für ärztliche Verordnungen auch gilt, wenn diese elektronisch ausgestellt werden. Das sei prinzipiell sehr gut, unterstrich Benkert. Allerdings müsse eine entsprechende gesetzliche Regelung möglichst schnell kommen und außerdem erweitert werden. »Schon heute versuchen interessierte Kreise, an der Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken wirtschaftlich zu profitieren, ohne die Interessen der Patienten zu berücksichtigen«, sagte der Vizepräsident. Der Adressatenkreis, an den sich das Zuweisungsverbot richtet, müsse daher über Ärzte und Apotheker hinaus erweitert werden. Auch das Makeln durch Dritte müsse verboten werden. Eine Gelegenheit, hier schnell gesetzgeberisch tätig zu werden, böte sich etwa im Digitale-Versorgung-Gesetz 2. Einen ersten Entwurf hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für die kommenden Wochen angekündigt

Um die Ausbildung der Apotheker an die sich wandelnden Anforderungen im Beruf anzupassen, ist schon seit Längerem eine Novellierung der Approbationsordnung im Gespräch. Die BAK hat diesen Prozess mit der Vorlage eines Thesenpapiers im November 2019 angestoßen. »Wichtig sind uns dabei die Intensivierung der klinisch-pharmazeutischen und pharmakologischen Inhalte und der interprofessionellen Ausbildung sowie die möglichst kompetenzorientierte Vermittlung der Ausbildungsinhalte«, fasste Benkert zusammen. Die Approbation solle Apotheker auch künftig zu einem Einsatz in allen Tätigkeitsbereichen befähigen. Einen Bachelor-Master-Studiengang lehne man ab.

Darüber, wie die Apothekerausbildung zukünftig genau aussehen soll, gingen die Meinungen jedoch weit auseinander. Im Laufe der kommenden Monate wolle die BAK alle Beteiligten zu einem Runden Tisch einladen, um Positionen auszutauschen und möglichst einen Grundkonsens herzustellen, der dann dem Gesundheitsminister vorgestellt werden könne.

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