| Cornelia Dölger |
| 03.10.2026 11:00 Uhr |
Für eine Apotheke mit zehn Vollzeitäquivalenten ergäben sich laut der Modellrechnung zusätzliche Gehaltskosten von 16.320 Euro pro Jahr, zuzüglich höherer Sonderzahlungen und Arbeitgeberabgaben. Die tatsächliche Belastung könne je nach Personalstruktur jedoch deutlich abweichen, unterstreicht der Verband.
Die Adexa hatte bis zuletzt kritisiert, dass die bisherigen Angebote der Arbeitgeberseite für die meisten Beschäftigten nicht einmal die Inflation ausgleichen. Zudem habe sich das Tarifgebiet Nordrhein bei Gehältern und Arbeitsbedingungen vom Bundesgebiet abgekoppelt. In Nordrhein und Sachsen gelten eigene Tarifvereinbarungen, für die übrigen Tarifgebiete greift der Bundesrahmentarifvertrag für öffentliche Apotheken, den die Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) aushandeln.
Die Forderungen der Gewerkschaft kann die Arbeitgeberseite jedenfalls nicht nachvollziehen. Die Adexa verlangte rückwirkend zum 1. Juli 2026 monatliche Sockelbeträge von 250 Euro für PKA und 200 Euro für die übrigen Berufsgruppen, zudem einen zusätzlichen Urlaubstag sowie einen Tarifabschluss mit einer Laufzeit von zwölf Monaten bis Ende Juni 2027.
Das sei wirtschaftlich nicht tragfähig, betont die TGL und verweist darauf, dass die Gehaltserhöhungen nicht nur die Lohnkosten, sondern auch die Arbeitgeberabgaben steigen ließen. Zudem führe ein zusätzlicher Urlaubstag zu weniger verfügbarer Arbeitszeit und möglicherweise weiteren Kosten durch Vertretungen oder Mehrarbeit. Kritisch sieht die Arbeitgeberseite außerdem die kurze Laufzeit, da bereits Mitte 2027 erneut über Gehaltserhöhungen verhandelt werden müsste.
Eine Tarifempfehlung ersetze nicht einen ausgehandelten Vertrag, betont die Arbeitgeberseite gleichwohl. Sie könne allenfalls Orientierung geben. Eine tarifliche Einigung sei weiterhin das Ziel.