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Tarifstreit in Nordrhein
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»Nicht viel mehr als das gesetzliche Minimum«

Die Tarifverhandlungen in Nordrhein sind verhakt. Nach einer unabgestimmten »Tarifempfehlung« der Arbeitgeber bekräftigt die Apothekengewerkschaft Adexa nun ihre Ablehnung und sieht in den jüngsten Angeboten Augenwischerei.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 06.10.2026  11:30 Uhr
»Nicht viel mehr als das gesetzliche Minimum«

Den Weg über die Öffentlichkeit zu wählen, statt zunächst die Tarifverhandlungen direkt fortzuführen, habe man »mit Verwunderung« aufgenommen, kommentiert Bundesvorstand Andreas May. Nach Auffassung der Gewerkschaft werden Tariffragen am Verhandlungstisch gelöst und nicht durch öffentliche Empfehlungen. Eine einseitige Empfehlung könne zudem keinen gemeinsam ausgehandelten Tarifvertrag ersetzen. Daher müssten die Verhandlungen und eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Einwänden der Gewerkschaft zu den jüngsten Angeboten der Arbeitgeberseite fortgeführt werden.

Ende vergangener Woche hatte die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) in Nordrhein eine unabgestimmte »Tarifempfehlung« vorgelegt. Sie sieht feste monatliche Gehaltserhöhungen vor: 200 Euro für PKA, 120 Euro für PTA, Approbierte, Pharmazieingenieurinnen und -ingenieure sowie Apothekenassistentinnen und -assistenten sowie 100 bis 150 Euro für Auszubildende und Praktikantinnen beziehungsweise Praktikanten.

Keine Zustimmung seitens Adexa

Mit den Vorschlägen ist die Gewerkschaft nicht einverstanden, was sie der Arbeitgeberseite im Übrigen deutlich gemacht habe, heißt es von der Adexa. Die vorgeschlagenen Erhöhungen sollen demnach erst ab dem 1. Oktober 2026 gelten. Da es sich nicht um einen Tarifvertrag handele, bestehe für die Beschäftigten kein Anspruch; zudem entscheide jede Apotheke selbst über eine Umsetzung. Für die Monate Juli bis September ist keine Gehaltserhöhung vorgesehen. Ende Juni war der alte Tarifvertrag ausgelaufen.

Mit den Angeboten ist die Gewerkschaft weiter unzufrieden. Zwar erkenne sie an, dass die Arbeitgeberseite ihr Angebot im Verlauf der Verhandlungen verbessert und damit auf die stärkere wirtschaftliche Entwicklung vieler Apotheken reagiert habe. Das Verständnis für die wirtschaftliche Lage der Apotheken dürfe aber nicht zulasten der Beschäftigten gehen. Das Angebot reiche also nicht aus, da ein Tarifvertrag Qualifikation, Berufserfahrung und Verantwortung deutlich stärker berücksichtigen müsse.

So würden PKA in den unteren Berufsjahren bereits heute auf Mindestlohnniveau bezahlt. Hinzu komme, dass ein Großteil der angebotenen Erhöhung durch die gesetzliche Mindestlohnerhöhung zum Januar 2027 ohnehin erforderlich werde. »Deshalb klingen die angebotenen 200 Euro großzügiger, als sie sind«, schreibt die Gewerkschaft. »Rund 120 Euro davon schreibt das Gesetz ab Januar ohnehin vor. Eine PKA am Berufsanfang käme mit dem Angebot auf etwa 15,11 Euro pro Stunde. Das sind rund 50 Cent mehr als der Mindestlohn, und das nach einer dreijährigen Berufsausbildung. Viel mehr als das gesetzliche Minimum ist das nicht.«

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