| Cornelia Dölger |
| 03.10.2026 11:00 Uhr |
In Nordrhein wird um Apothekengehälter gestritten, eine Einigung steht noch aus. Die TGL gibt jetzt dennoch Gehaltsempfehlungen ab. / © Imago/Herrmann Agenturfotografie
Der Anfang 2025 vereinbarte Gehaltstarifvertrag für Nordrhein lief bereits am 30. Juni 2026 aus. Einen neuen gibt es noch nicht; die Verhandlungen zwischen den Arbeitgebern in Nordrhein und der Adexa verzögern sich – von einer Einigung schien man weit entfernt. Dass die TGL ihren Mitgliedsapotheken in Nordrhein nun öffentlich und unabgestimmt Tarifempfehlungen gibt, macht die festgefahrene Lage deutlich.
Man setze auf eine Erhöhung mit festen Eurobeträgen rückwirkend ab 1. Oktober, lässt der Arbeitgeberverband wissen. Vorgesehen sind demnach monatliche Erhöhungen von 200 Euro für PKA, 120 Euro für PTA, angestellte Approbierte und weitere Beschäftigtengruppen sowie 150 beziehungsweise 100 Euro für den Berufsnachwuchs, erklärt der Verband.
Durchschnittlich erhielten angestellte Approbierte also plus 2,85 Prozent, PTA 4,33 Prozent, Pharmazieingenieure 3,52 Prozent und Apothekenassistenten 3,98 Prozent, schlüsselt die TGL auf. Für PKA wäre es demnach sogar durchschnittlich ein Plus 8,11 Prozent, für Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum 13,64 Prozent und für PTA-Praktikantinnen und PKA-Auszubildende bis zu 11,67 Prozent.
Es gehe vor allem um die Stärkung niedriger Gehaltsgruppen, so der 2. TGL-Vorsitzende Sebastian Berges. »Ein fester Erhöhungsbetrag wirkt bei niedrigeren Gehältern prozentual stärker.« So entsprächen 120 Euro bei einem Gehalt von 2500 Euro einem Plus von 4,8 Prozent, bei 4000 Euro dagegen nur einem Zuwachs von 3,0 Prozent, führt Berges aus. Die absoluten Gehaltsabstände blieben bei einem einheitlichen Erhöhungsbetrag unverändert.
Die TGL wolle damit verhindern, dass die Gehaltsschere weiter auseinandergehe, ergänzt der 1. Vorsitzende Constantin Biederbick. Die Erhöhungen für Auszubildende und Praktikumsbeschäftigte seien überdurchschnittlich – das fördere den Berufsnachwuchs und steigere die Attraktivität der Apothekenberufe. Feste Erhöhungsbeträge seien für die Mitarbeitenden transparenter als prozentuale Anpassungen.
Auf Basis einer Muster-Personalstruktur (33 Prozent Approbierte, 44 Prozent PTA, 20 Prozent PKA, 3 Prozent sonstige Beschäftigte) würde die Tariferhöhung im Durchschnitt 136 Euro pro Vollzeitkraft und Monat ausmachen, rechnet die TGL vor. Das entspreche einer durchschnittlichen Gehaltssteigerung von rund 4,6 Prozent.
Für eine Apotheke mit zehn Vollzeitäquivalenten ergäben sich laut der Modellrechnung zusätzliche Gehaltskosten von 16.320 Euro pro Jahr, zuzüglich höherer Sonderzahlungen und Arbeitgeberabgaben. Die tatsächliche Belastung könne je nach Personalstruktur jedoch deutlich abweichen, unterstreicht der Verband.
Die Adexa hatte bis zuletzt kritisiert, dass die bisherigen Angebote der Arbeitgeberseite für die meisten Beschäftigten nicht einmal die Inflation ausgleichen. Zudem habe sich das Tarifgebiet Nordrhein bei Gehältern und Arbeitsbedingungen vom Bundesgebiet abgekoppelt. In Nordrhein und Sachsen gelten eigene Tarifvereinbarungen, für die übrigen Tarifgebiete greift der Bundesrahmentarifvertrag für öffentliche Apotheken, den die Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) aushandeln.
Die Forderungen der Gewerkschaft kann die Arbeitgeberseite jedenfalls nicht nachvollziehen. Die Adexa verlangte rückwirkend zum 1. Juli 2026 monatliche Sockelbeträge von 250 Euro für PKA und 200 Euro für die übrigen Berufsgruppen, zudem einen zusätzlichen Urlaubstag sowie einen Tarifabschluss mit einer Laufzeit von zwölf Monaten bis Ende Juni 2027.
Das sei wirtschaftlich nicht tragfähig, betont die TGL und verweist darauf, dass die Gehaltserhöhungen nicht nur die Lohnkosten, sondern auch die Arbeitgeberabgaben steigen ließen. Zudem führe ein zusätzlicher Urlaubstag zu weniger verfügbarer Arbeitszeit und möglicherweise weiteren Kosten durch Vertretungen oder Mehrarbeit. Kritisch sieht die Arbeitgeberseite außerdem die kurze Laufzeit, da bereits Mitte 2027 erneut über Gehaltserhöhungen verhandelt werden müsste.
Eine Tarifempfehlung ersetze nicht einen ausgehandelten Vertrag, betont die Arbeitgeberseite gleichwohl. Sie könne allenfalls Orientierung geben. Eine tarifliche Einigung sei weiterhin das Ziel.