Termin am Oberlandesgericht steht |
Cornelia Dölger |
19.10.2018 13:04 Uhr |
Das Streitobjekt im badischen Hüffenhardt beschäftigt nun das OLG Karlsruhe.
Gegenüber der »Heilbronner Stimme« bestätigte das OLG den Termin am 10. April kommenden Jahres – das wären dann fast zwei Jahre nach Schließung der Medikamentenabgabestelle in der Kleinstadt, für deren leerstehende Apotheke sich kein Nachfolger gefunden hatte. Warum es so lange gedauert hat, bis ein Termin in Karlsruhe gefunden wurde, begründete das OLG auf Nachfrage der Pharmazeutischen Zeitung damit, dass in den insgesamt fünf Verfahren, die in dieser Sache dort anhängig sind, zunächst schriftlich zwischen den einzelnen Parteien kommuniziert werde. Erst danach werde ein Termin bestimmt.
Demnach sind die Berufungen gegen die Urteile des Landgerichts Mosbach im Februar und März dieses Jahres beim OLG eingegangen und im April begründet worden. »Erst mit der Berufungsbegründung steht fest, worüber im Berufungsverfahren überhaupt gestritten wird«, so die Gerichtssprecherin. Danach erhalte der Berufungsgegner die Gelegenheit, seinen Standpunkt schriftlich darzulegen und erst danach werde über den weiteren Verlauf entschieden. Für den Auftakttermin selbst sei keine Beweisaufnahme geplant, Zeugen oder Sachverständige seien nicht geladen, sondern nur die Anwälte der Parteien.
Das OLG ist nicht das einzige Gericht, das sich mit dem Apothekenautomaten in Hüffenhardt beschäftigt. Parallel geht Doc Morris vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe vor. Dieses hatte den Betrieb des Automaten kurz nach dessen Inbetriebnahme im April 2017 verboten, wogegen Doc Morris klagt. Wann hier ein Verhandlungstermin zustande kommt, ist bislang unklar.
Foto: dpa/Uwe Anspach