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Digitalgesetz 
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Streit über ePA-Zugriff der Krankenkassen 

Das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen erlaubt den Krankenkassen einen Zugriff auf die ePA-Daten, damit diese ihre Versicherten beispielsweise auf bestimmte Gesundheitsrisiken hinweisen können. Die Ärzteschaft sieht darin einen Angriff auf die Schweigepflicht und warnt vor einem Vertrauensverlust. 
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 17.07.2026  15:15 Uhr

Kassen weisen Kritik zurück 

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) teilt die Kritik der Ärzteschaft erwartungsgemäß nicht. Die Kassen betonen, dass sie seit dem Jahr 2024 1,5 Millionen Menschen gezielt auf individuelle Gesundheitsrisiken wie fehlende Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen hingewiesen hätten. Etwa 110.000 von ihnen hätten daraufhin konkrete Versorgungsangebote in Anspruch genommen. »Die Zahlen zeigen, dass datengestützte Prävention wirkt. Die Ansprache der Versicherten auf Grundlage ihrer individuellen Daten erreicht die Versicherten frühzeitig und trägt konkret zu einer besseren Versorgung bei«, sagt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.

Das GeDIG sei daher ein wichtiger Fortschritt, da die Patienten jetzt auch ihre ePA-Daten zur Risikoanalyse zur Verfügung stellen könnten. Jetzt müssten bürokratische Hürden abgebaut und die Rechtsgrundlage weiterentwickelt werden. »Es braucht mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung des Versichertenkontakts und einen erweiterten Blick auf relevante Erkrankungen und Risiken. Prävention muss früher ansetzen können – auch bei chronischen Erkrankungen sowie Muskel-Skelett-Erkrankungen. Gleichzeitig ist entscheidend, dass die Krankenkassen perspektivisch schneller auf Versorgungsdaten zugreifen können, um Risiken möglichst früh erkennen zu können«, so Stefanie Stoff-Ahnis.

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