| Lukas Brockfeld |
| 17.07.2026 15:15 Uhr |
Bald könnten die Versicherten durch die Apps der Krankenkassen über mögliche Gesundheitsrisiken informiert werden. / © Getty Images/Tim Robberts
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Krankenkassen mehr »Innovationsmöglichkeiten« beim Ausbau der ePA erhalten und diese kassenindividuell um zusätzliche Anwendungen ergänzen dürfen.
Dafür erhalten die Kassen einen vergleichsweise umfangreichen Zugriff auf die elektronischen Patientenakten ihrer Versicherten. So sollen sie mit Zustimmung der Patienten die Möglichkeit erhalten, die personenbezogenen ePA-Daten auszuwerten und auf Risiken für bestimmte Erkrankungen sowie entsprechende Angebote hinzuweisen.
Die Ärzteschaft kritisiert das deutlich und sieht das Vertrauen zwischen Arzt und Patient sowie die Akzeptanz der ePA bedroht. »Es gibt definitiv keinen Nachweis, dass diese Art der Beratung durch die Krankenkassen einen Nutzen hat«, kritisiert Sibylle Steiner, Vorständin der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die Patienten würden eher verunsichert und die Praxen hätten einen erhöhten Beratungsaufwand.
Ähnliche Kritik kommt auch von der Bundesärztekammer. »Gegen eine Impferinnerung auf der Grundlage von bei den Krankenkassen schon vorhandenen Sozial- beziehungsweise Abrechnungsdaten durch die Krankenkasse ist natürlich nichts einzuwenden. Aber die Einordnung individueller Gesundheitsrisiken und die Ableitung von patientenbezogenen Handlungsempfehlungen gehören in den geschützten Behandlungskontext«, sagt Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt.
Auch Reinhardt warnt vor einer Verunsicherung der Patienten und sieht keinen medizinischen Mehrwert in möglichen Angeboten der Krankenkassen. »Die Patientenbehandlung ist in Deutschland aus gutem Grund Ärztinnen und Ärzten zugeordnet, die in ihren medizinischen Entscheidungen fachlich versiert und weisungsfrei nur dem Wohl ihrer Patientinnen und Patienten verpflichtet sind. Ein Übergriff der Krankenkassen in diesen Aufgabenbereich wäre ein gefährlicher Paradigmenwechsel«, so der Mediziner. Eine sinnvolle Auswertung der ePA-Daten gehöre in den Verantwortungsbereich der Ärzteschaft.
Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sieht die Schweigepflicht durch die Zugriffsmöglichkeiten der Kassen bedroht. Darüber hinaus warnt der Verband vor dem vorgesehenen Ausbau der ePA-Apps, die bald auch digitale Ersteinschätzungsverfahren ermöglichen sollen. »Was vielleicht oberflächlich nach einer schönen, digitalen neuen Welt klingt, ist der Komplettumbau unseres Gesundheitssystems hin zu einem Kassensystem«, sagt der Verbandsvorsitzende Markus Blumenthal-Beier.
Die Krankenkassen würden zum »Türsteher der Versorgung« gemacht. »Das ist das komplette Gegenteil von dem, wohin die Politik in dieser Legislatur mit ihrem Primärversorgungssystem wollte. Angedacht war, auf Beziehungsmedizin, langjährige Bindung und hausärztliche Steuerung zu setzen. Stattdessen wird hier an die Stelle der Hausarztpraxis eine anonyme Kassen-App gesetzt«, kritisiert Blumenthal-Beier.