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Covid-19-Schutz

STIKO empfiehlt Varianten-Impfstoffe für Boosterungen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, für alle Auffrischimpfungen bei Personen ab zwölf Jahren vorzugsweise Omikron-adaptierte bivalente mRNA-Impfstoffe einzusetzen. Das teilte die Kommission heute mit. Für die Grundimmunisierung sollen die angepassten Impfstoffe nicht verwendet werden.
AutorKontaktChristina Hohmann-Jeddi
Datum 20.09.2022  16:50 Uhr

Lange hatte man auf die Empfehlung gewartet: Nun spricht sich die STIKO für die zugelassenen und verfügbaren Varianten-Impfstoffe als bevorzugte Coronavakzinen für Booster aus. Dies gelte sowohl für die BA.1- als auch die BA.4/BA.5-adaptierten Impfstoffe, da beide im Vergleich zu den bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten auslösten und gegenüber dem Wildtyp-Virus eine gleichbleibend gute Antikörperantwort erzielten. An den Empfehlungen, wer wann einen Booster erhalten soll, ändert sich aber nichts, wie aus der Mitteilung der STIKO hervorgeht.

Eine Auffrischung (dritte Dosis) wird allen Personen ab zwölf Jahren empfohlen, vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff und im Regelfall sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion. Dabei können das Präparat »Comirnaty® Original/Omicron BA.1« von Biontech/Pfizer ab zwölf Jahren eingesetzt werden und die Vakzine »Spikevax® bivalent Original/Omicron BA.1« ab 30 Jahren.

STIKO bewertet Sicherheit der Varianten-spezifischen Impfstoffe

Einen zweiten Booster sollten wie bisher alle Personen ab 60 Jahren, Risikopatienten ab zwölf Jahren, Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen, deren Betreuer sowie medizinisches Personal erhalten. Bei besonders Gefährdeten wie Hochbetagten oder Immunsupprimierten könne laut STIKO auch die Gabe einer fünften Dosis – unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und des Erkrankungsrisikos – erwogen werden. Kinder zwischen fünf und elf Jahren mit erhöhtem Risiko für schweres Covid-19 sollten einen monovalenten mRNA-Impfstoff als Auffrischung erhalten.

Laut STIKO könnten vor allem solche Personen von einem adaptierten Omikron-Impfstoff profitieren, die während der seit Dezember 2021 laufenden Omikronwelle noch keine Coronainfektion durchgemacht haben. Wichtiger als die Wahl des Impfstoffs sei es aber, die Impfempfehlungen einzuhalten und sich boostern zu lassen, wenn dies empfohlen ist.

Die STIKO geht auch auf die Sicherheit der Varianten-spezifischen Impfstoffe ein: Diese verwendeten dieselbe mRNA-Plattform wie die bisher erhältlichen Wildtyp-Impfstoffe. »Da der Unterschied in nur wenigen abgeänderten Nukleotiden besteht und die Immunantwort auch bei den adaptierten Impfstoffen aus einer Auseinandersetzung mit dem Spike-Protein von SARS-CoV-2 resultiert, schätzt die STIKO die neuen bivalenten Impfstoffe trotz der begrenzten klinischen Studiendaten als sicher und gut verträglich ein«, teilt sie mit. Die STIKO fordert dennoch die Impfstoffhersteller ausdrücklich auf, Postmarketing-Studien zur Sicherheit und Wirksamkeit der Varianten-adaptierten Impfstoffe zu liefern und zu veröffentlichen. Klinische Wirksamkeitsdaten würden erst mit Zeitverzug verfügbar werden. Die STIKO werde diese Daten bewerten, sobald sie vorliegen.

Keine Zulassung für Grundimmunisierung

Für die Grundimmunisierung sind die neu zugelassenen Omikron-Impfstoffe bisher nicht zugelassen. Hier können die bislang zugelassenen Coronaimpfstoffe eingesetzt werden, zu dem seit Kurzem auch der inaktivierte und adjuvantierte Ganzvirusimpfstoff von Valneva zählt. Dieser kann bei Personen zwischen 18 und 50 Jahren eingesetzt werden, wobei zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens vier Wochen zur Grundimmunisierung vorgesehen sind. Die Anwendung von »Covid-19 Valneva« während der Schwangerschaft und Stillzeit empfiehlt die STIKO »aufgrund fehlender Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs zum jetzigen Zeitpunkt« nicht.

Die STIKO hat den Beschlussentwurf zu den Impfempfehlungen heute in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegeben, daher können noch Änderungen vorgenommen werden.

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