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BPI zu Rabattverträgen

»Sparpolitik der Kassen muss gebremst werden«

Arzneimittel-Rabattverträge führen zu Engpässen und damit zu versorgungskritischen Situationen. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) heute in Berlin vorgestellt hat. Demnach verstoßen die Krankenkassen mit ihrer Sparpolitik gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot im Sozialgesetzbuch V. Dabei könnten sie im Sinne der Patienten leicht gegensteuern, meint der BPI.
Jennifer Evans
20.03.2019  13:04 Uhr

Seit die Rabattverträge vor mehr als 10 Jahren eingeführt wurden, sind Liefer- und Versorgungsengpässe eher die Regel als die Ausnahme, kritisierte der BPI heute in Berlin. Die Situation habe sich insbesondere bei versorgungsrelevanten Wirkstoffen verschärft, heißt es. Schuld sind demnach die Krankenkassen, die ständig den Rotstift ansetzen. »Oftmals sind nur wenige, manchmal nur noch zwei aktive Anbieter im Markt. Durch diese Oligopolisierung drohen akut Lieferengpässe und schlimmstenfalls lebensbedrohliche Versorgungsengpässe für die Patienten«, so der BPI-Vorstandsvorsitzende Martin Zentgraf. Die Politik hat jahrelang die Augen vor den Problemen verschlossen, meint er. In den vergangenen zwölf Monaten ist es nach Angaben des BPI bei 262 Präparaten zu Lieferengpässen gekommen. 

Allerdings haben gesetzlich Versicherte gemäß Sozialgesetzbuch V (SGB) Anspruch auf eine adäquate und zeitgerechte Arzneimittelversorgung, betont der Bundesverband mit Verweis auf die entsprechende Passage in Paragraf 12 des SGB V, in dem es um die Wirtschaftlichkeit der Versorgung geht. Der schreibt nämlich vor, dass die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) »ausreichend« sein müssen. GKV-Patienten müssten daher Lieferengpässe und deren Folgen keineswegs einfach hinnehmen, argumentiert der BPI.

Mangele es an ausreichender Versorgung, verschlechtere das schließlich die Behandlung und damit die Heilungschance. Und das steht im Widerspruch zum Wirtschaftlichkeitsgebot, so das Fazit des juristischen Gutachtens. Für die Beurteilung hatte die Kanzlei Kozianka & Weidner Rechtsanwälte aus Hamburg zwischen 2008 und 2017 knapp 500 rabattgeregelte Wirkstoffe unter die Lupe genommen. Den Gutachtern zufolge hat sich die »Marktkonzentration auf Wirkstoffebene dramatisch verschärft«. Gehe die Entwicklung so weiter, liege hierzulande keine ausreichende Versorgung mehr vor.

Verantwortung liegt bei den Kassen

Die Lösung ist aus Sicht des BPI simpel: Die Verantwortung liegt bei den Krankenkassen. Sie sollen die Rabattverträge reformieren. Diese Verträge dienen den Kassen dazu, ihre Ausgaben für Arzneimittel zu reduzieren, in dem Hersteller sich samt Preisangebot für bestimmte Wirkstoffe bewerben könnten. Für eine entsprechende Nachbesserung dieser schlägt der Bundesverband folgende Punkte vor: Mindestens ein Unternehmen, das den Zuschlag erhält, soll eine Produktionsstätte in Europa besitzen. Somit wäre Deutschland unabhängig vom nicht europäischen Ausland.

Außerdem sollte für jene Fälle ein grundsätzliches Verbot für Rabattverträge gelten, bei denen weniger als vier pharmazeutische Unternehmen die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelisteten versorgungsrelevanten Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen anbieten. Dazu zählen etwa Rx-Präparate, die für die Gesamtbevölkerung relevant sind.

Grundsätzlich fordert der BPI, dass mindestens drei Unternehmen die Zuschläge von den Kassen bekommen. Die jeweils anderen können dann etwaige Engpässe auffangen. Auch bleibe so die Marktvielfalt erhalten, heißt es. Diese konkreten Maßnahmen gehören in den Augen des Verbands allesamt in das geplante Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Die bislang darin vorgesehenen Regelungen seien nicht scharf genug formuliert und änderten daher wohl kaum etwas an der aktuellen Situation, so Zentgraf.

Angesichts ihrer großen Finanzreserven könnten die Krankenkassen Zentgraf zufolge leicht handeln. Demnach müssten sie maximal 2 Milliarden Euro investieren, um die BPI-Forderungen umzusetzen und damit eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen, schätzt er. In diesem Punkt teilt er die Meinung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): »Beitragsgelder sind dafür da, die Versorgung besser zu machen.«

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