Pharmazeutische Zeitung online
Coronatests

Spahn rechtfertigt ungleiches Honorar für Ärzte und Apotheker

Insgesamt 9 Euro pro Test erhalten Apotheker, wenn sie im Auftrag der Gesundheitsämter Schnelltests auf das Coronavirus übernehmen. Ärzte erhalten damit immer noch deutlich mehr für die gleiche Leistung. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat eine recht technische Erklärung für die ungleiche Vergütung.
Stephanie Schersch
18.01.2021  13:12 Uhr

Seit Samstag gilt eine neue Testverordnung in Deutschland, mit der Apotheken im Kampf gegen die Pandemie künftig eine neue Aufgabe übernehmen. So können Gesundheitsämter nun offiziell unter anderem Offizinen, beauftragen, Personen auf das Coronavirus zu testen.

Mit dem Einsatz von Antigentests haben in den zurückliegenden Wochen bereits zahlreiche Apotheken Erfahrungen gesammelt. Getestet werden ausschließlich Patienten ohne Symptome, die den Schnelltest in der Apotheke selbst bezahlen. Meist werden dabei zwischen 30 und 50 Euro fällig. Für Testungen im Auftrag der Gesundheitsämter erhalten Apotheken künftig 9 Euro pro Test, hinzu kommt eine Erstattung der Beschaffungskosten, die ebenfalls bei maximal 9 Euro liegt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte das Honorar der Apotheker kurz vor Inkrafttreten noch einmal angehoben – ursprünglich waren für die Pharmazeuten nur 5 Euro pro Test vorgesehen. Dennoch dürfte die Vergütung bei vielen Apothekern für Verärgerung sorgen, weil Ärzte für die gleiche Leistung 15 Euro und damit ein deutlich besseres Honorar bekommen.

Unterschiedliche Maßstäbe

Eine inhaltliche Begründung liefert die Testverordnung für diese ungleiche Vergütung nicht. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gab auf einer Pressekonferenz in Berlin am Montag eine eher technische Erklärung. So sei das Testen durch Mediziner eine ärztliche Leistung, die auch als solche abgerechnet werden müsse, sagte der Minister auf Nachfrage der PZ. Im Wesentlichen regelt der sogenannte Erweiterte Bewertungsmaßstab (EBM) die Vergütung der Ärzte. Dieser fungiert als eine Art Gebührenkatalog für ambulante Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Abrechnen können Ärzte eine Leistung mit den Krankenkassen nur dann, wen sie im EBM verankert ist. Für Apotheker hingegen existiert ein solches Verzeichnis nicht, ihre Vergütung ist so gesehen vergleichsweise frei. Mit 9 Euro pro Test erhalten die Pharmazeuten nun das gleiche Honorar, das auch Pflegeheime bekommen, um etwa den Personalaufwand beim Einsatz von Antigentests aufzufangen.

Die ABDA hatte zuletzt darauf gedrängt, Ärzten und Apothekern einen vergleichbaren Lohn pro Test zu bezahlen. Schließlich sei der Aufwand für alle Leistungserbringer gleich, hatte die Bundesvereinigung argumentiert. Wie es nun aussieht, ist der tatsächliche Aufwand bei der Vergütung aber gar nicht das ausschlaggebende Argument.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa