So klappt das Inhalieren |
Laura Rudolph |
12.12.2023 07:00 Uhr |
Ein Spacer erleichtert die Synchronisation zwischen der Sprühstoßauslösung und der Einatmung, wodurch mehr Wirkstoff in die Lunge gelangt. Zudem mindert er den Druck des Treibgases, sodass größere Teilchen bereits an der Spacerwand haften bleiben, statt sich im Mund- und Rachenraum abzusetzen. Auf diese Weise wird das Risiko für Rachenreizungen reduziert.
Bei der Nutzung wird das Mundstück des Dosieraerosols in den Spacer eingesteckt und über dessen Mundstück eingeatmet. Der eigentliche Inhaliervorgang läuft ab wie oben beschrieben. Besitzt der Spacer ein Ventil, muss er nach der Inhalation zum Ausatmen nicht abgesetzt werden. Nach der Benutzung ist die Inhalationshilfe zu reinigen.
Pulverinhalatoren (Dry Powder Inhaler, DPI) arbeiten ohne Treibgas und sind deshalb umweltfreundlicher als DA. Bei ihnen wird das wirkstoffhaltige Pulver durch einen kräftigen Atemzug am Gerät vernebelt. Daher entfällt bei DPI eine Koordination der Einatmung mit dem Auslösen, allerdings müssen in der Regel Atemstromstärken von 30 bis 60 Litern pro Minute erreicht werden, damit genug Wirkstoff in die tiefen Lungenabschnitte gelangt. Aus diesem Grund sind DPI für Kinder, Senioren und bei schweren Asthmaanfällen weniger geeignet.
DPI lösen in der Regel weniger lokale Nebenwirkungen aus als DA, da sich durch die niedrigere Partikelgeschwindigkeit weniger Teilchen im Mund- und Rachenraum absetzen. Zudem weiten sich die Stimmbänder beim tiefen Atemzug reflektorisch. Dies reduziert Stimmveränderungen.
Manche Modelle arbeiten mit Kapseln oder Aluminiumblistern, die vor der Inhalation in das Gerät eingelegt werden müssen. Bei anderen werden von einem Pulverdepot, das sich im Gerät befindet, einzelne Dosen abgetrennt. Bei der Anwendung eines DPI ist Folgendes zu beachten:
Die Schulung zu Inhalativa ist eine von fünf pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL), für die die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Anspruch haben Versicherte ab sechs Jahren, wenn sie ein neues Gerät verordnet bekommen, dieses wechseln oder seit mindestens einem Jahr keine Einweisung in der Apotheke mehr bekommen haben. Durchführen darf diese pDL pharmazeutisches Personal mit abgeschlossener Ausbildung, das heißt PTA und Pharmazeuten im Praktikum dürfen sie nicht ausführen.