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Digitales Impfzertifikat

So funktionieren die Impfnachweise in der Apotheke

Bei der Frage wie die digitalen Covid-19-Impfnachweise in der Apotheke eigentlich erzeugt werden können, gab es bis zuletzt viele offene Fragen. In einer aktuellen Handlungshilfe informiert die ABDA, was Apotheken bei der neuen Aufgabe ab Montag zu beachten haben. Klar ist, ab 7.30 Uhr am 14. Juni kann es losgehen.
Charlotte Kurz
11.06.2021  18:05 Uhr

Impfdokumente müssen bestimmte Angaben enthalten

Vor allem die vorgelegten Impfdokumente müssten genau überprüft werden. Allerdings könne dies nur »auf Vollständigkeit und Plausibilität erfolgen«, so die ABDA. »Dabei ist der Kunde auf die Konsequenzen unrichtiger Angaben hinzuweisen.« Bei einem begründeten Verdacht auf Fälschung ist eine Ausstellung des elektronischen Nachweises zu verweigern.

Die Impfdokumentation selbst muss folgende Angaben enthalten:

  • Datum der Schutzimpfung
  • Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffs
  • Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde
  • Name und Geburtsdatum der geimpften Person
  • Name und Anschrift der für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortlichen Person

Diese Informationen müssen mit einer persönlichen Unterschrift oder in elektronischer Form mit einem qualifizierten elektronischen Siegel oder einer Signatur der für die Durchführung der Impfung verantwortlichen Person versehen sein. Statt des Namens und Anschrift der verantwortlichen Person können hier auch Impfzentren, mobile Impfteams, Arztpraxen und Betriebsärzte genannt werden. Sollten hier Angaben fehlen, empfiehlt die ABDA, den Kunden an den jeweiligen Arzt oder die Impfstelle zu verweisen.

Erzeugung läuft über Web-basiertes DAV-Portal

Technisch werde der Impfnachweis in der Apotheke über das Verbändeportal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) erstellt, dies ist bereits bekannt. Hierfür müssen sich die Apotheken registrieren, die Telematik-ID werde zudem benötigt. Nach der Anmeldung kann im Portal die Nutzung des Moduls »Digitales Impfzertifikat« freigeschalten werden. Ab ca. 7.30 Uhr am Montag, den 14. Juni könne das Modul im DAV-Portal genutzt werden, informiert die Bundesvereinigung.

Zur Erklärung: Das DAV-Portal ist eine Web-basierte Anwendung, die über einen Internet-Browser geöffnet wird. Die ABDA empfiehlt, dass es für die Erstellung der Impfnachweise sinnvoll ist, »einen separaten Arbeitsplatz mit Laptop bzw. Tablet zu nutzen.« Auch einen Drucker für den Ausdruck der PDFs sollte zu diesem Arbeitsplatz gehören.

In das Modul des DAV-Portals werden nach der Überprüfung der Dokumente pro Impfzertifikat folgende Angaben in die Eingabemaske eingetippt: Vorname(n) und Nachname(n), Geburtsdatum, Impfstoff, Nummer der Dosis, Datum der Impfung.

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