Pharmazeutische Zeitung online
Digitales Impfzertifikat

So funktionieren die Impfnachweise in der Apotheke

Bei der Frage wie die digitalen Covid-19-Impfnachweise in der Apotheke eigentlich erzeugt werden können, gab es bis zuletzt viele offene Fragen. In einer aktuellen Handlungshilfe informiert die ABDA, was Apotheken bei der neuen Aufgabe ab Montag zu beachten haben. Klar ist, ab 7.30 Uhr am 14. Juni kann es losgehen.
Charlotte Kurz
11.06.2021  18:05 Uhr

Ab Montag soll es losgehen: Die ABDA kündigte diese Woche an, dass es ab dem 14. Juni technisch möglich sein wird, digitale Covid-19-Impfnachweise in der Apotheke auszustellen. Was hierzu beachten ist, erläutert die ABDA nun in einer Handlungshilfe.

Die rechtliche Grundlage für diese neue Aufgabe in der Offizin ist in § 22 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz geregelt. Bundestag und Bundesrat hatten vor wenigen Wochen beschlossen, einen neuen Absatz einzufügen, der konkretisiert, dass auch Apotheker nachträglich elektronische Covid-19-Impfzertifikate erstellen dürfen.

Erzeugen dürfen laut ABDA sowohl Apothekenleiter als auch andere Mitarbeiter der Apotheke, »die die entsprechenden Kenntnisse zur Erstellung der Zertifikate haben«. Allerdings müssen Apothekenleiter sicherstellen, dass das von ihm eingesetzte Personal diese Aufgabe auch fachlich kompetent durchführen.

Impfdokumentation plus Identitätsnachweis

Die Erstellung der Impfnachweise läuft folgendermaßen ab: Kunden legen die vollständige Impfdokumentation (gelber Impfpass oder separate Impfbescheinigung, beispielsweise von einem Impfzentrum) vor. Dazu müssen sie auch einen Identitätsnachweis/Lichtbildausweis mitbringen und in der Apotheke vorzeigen, beispielsweise der Personalausweis oder der Reisepass. Das Apothekenpersonal gleicht die Angaben auf dem Ausweis und in der Impfdokumentation miteinander ab. Die ABDA weist jedoch daraufhin, dass der gelbe Impfpass kein amtliches Dokument sei und deswegen frühere Adressen oder auch Namensänderungen etwa nach Heirat enthalten könne. Sofern die Abweichungen plausibel erklärt werden können, sollte nicht von einer Fälschung auszugehen sein.

Zudem sollte der Kunde nachweisen, dass die Impfung in räumlicher Nähe durchgeführt wurde. Ausnahmen seien hier nur im begründeten Einzelfall möglich, heißt es in der Handlungshilfe. Auch hier müssen die Kunden plausibel erklären, wenn die Impfung in räumlicher Distanz zur Apotheke durchgeführt wurde.

Weiter ist es nicht zwingend notwendig, dass diejenige Person, die geimpft ist und einen Nachweis haben möchte, auch in der Offizin erscheint. Falls alle Impfbücher und Ausweise vorliegen, ist die Ausstellung der Impfzertifikate ebenfalls möglich. Die ABDA erwähnt hier das Beispiel eines Elternteils, dass die Nachweise für die komplette Familie erhalten möchte.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa