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Fälschungsschutz-System

Securpharm – kein Datenaustausch mit der Gematik

Der Umgang mit Securpharm wirft im Apothekenalltag immer wieder Fragen auf. In einem nun aktualisierten Informationsdokument rund um das Fälschungsschutzsystem geht die ABDA auf weitere Unklarheiten ein. Und betont darin auch, dass es keine Schnittstellen zur Gematik gibt. 
Jennifer Evans
29.04.2021  11:00 Uhr

Fälscher haben es schwer

Kann so ein Code nicht auch kopiert werden? Grundsätzlich sei das möglich, so die ABDA. Allerdings gelte der Code nur einmal. »Daher müsste der Fälscher für jede in Verkehr gebrachte Packung einen anderen gültigen Data-Matrix-Code und die Angaben in Klarschrift kopieren. Das ist nicht gänzlich ausgeschlossen, aber zumindest extrem unwahrscheinlich«, heißt es. Zudem werde der Kopiervorgang in jedem Fall – zumindest nachträglich – entdeckt, was den Fälscher zusätzlich gefährde. Auch die Seriennummer, die das Pharmaunternehmen generiert, lässt sich demnach nicht so leicht erraten. Dort ist ein Algorithmus am Werk. Die Delegierte Verordnung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 schreibt nämlich vor, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Seriennummer abgeleitet werden kann, geringer als 1:10.000 sein muss. »Ein und dieselbe Seriennummer darf während eines Zeitraums von mindestens einem Jahr ab dem Verfalldatum der Packung oder mindestens fünf Jahre ab dem Inverkehrbringen des Arzneimittels (maßgeblich ist der jeweils längere Zeitraum) nicht erneut vergeben werden«, erläutert die Bundesvereinigung.

Taucht eine Fälschung im System auf, kann sich die Apotheke allerdings nicht darüber informieren. »Eine zentrale Stelle oder eine entsprechende Liste ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, Securpharm erhält keine Informationen zu aufgedeckten Fälschungen«, so die ABDA. Ziel des Systems sei es schließlich, die Lieferkette sicherer zu machen und damit möglichst wenig Fälschungen zu entdecken.

Viele fragen sich offenbar, ob es zwischen dem Securpharm-System und der Gematik einen Datenaustausch gibt? Die ABDA verneint das. Allerdings können die Daten der Institutionenkarte (SMC-B) künftig vom Apotheker »zur Legitimation bei Securpharm« eingesetzt werden. Zudem lasse sich der E-Rezept-Code mit demselben Scanner auslesen wie der Data-Matrix-Code auf einer Rx-Packung. Der Scanner spielt damit zukünftig eine noch zentralere Rolle. Daher betont die ABDA erneut, dass jede Apotheke ihn testen und mögliche Probleme in den Einstellungen beheben sollte.

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