| Christina Hohmann-Jeddi |
| 14.08.2026 10:30 Uhr |
Die Versorgung komplexer Kopf- und Gesichtsverletzungen habe sich in den vergangenen Jahren erheblich weiterentwickelt, heißt es von der DGMKG. Hochauflösende dreidimensionale Bildgebungsverfahren wie die Computertomografie oder die digitale Volumentomografie ermöglichen eine exakte Diagnostik und eine präzise Operationsplanung. Durch patientenspezifische Titanimplantate könnte die ursprüngliche Anatomie annähernd wiederhergestellt werden.
Das oberste Ziel der Behandlung sei, Funktion und Ästhetik der verletzten Mund- und Gesichtsbereiche vollständig wiederherzustellen. Dennoch könnten schwere Gesichtsverletzungen auch nach erfolgreicher Versorgung Beschwerden verursachen. »Sensibilitätsstörungen im Gesichtsbereich, schmerzhaftes Kauen, eine schmerzbedingt eingeschränkte Mundöffnung, Augenbewegungsstörungen oder Doppeltsehen sind mögliche Unfallfolgen«, erklärt der DGMKG-Experte.
In Einzelfällen kann sich eine Kiefergelenksarthrose entwickeln. Zahnverletzungen machen darüber hinaus häufig weitere zahnärztliche Behandlungen bis hin zu Implantatversorgungen erforderlich. Auch sichtbare Narben könnten dauerhaft bestehen bleiben.
Um schweren Gesichts- und Kopfverletzungen durch E-Scooter-Unfälle vorzubeugen, ist Prävention nötig. Dazu gehört der Fachgesellschaft zufolge eine realistische Einschätzung der eigenen Fahrfähigkeiten und die Berücksichtigung von Verkehrsaufkommen, Witterung und Fahrbahnbeschaffenheit. Auf Alkoholkonsum sei vor dem Fahren zu verzichten.
Zudem empfiehlt die Fachgesellschaft, einen Helm zu tragen. Zwar schütze ein herkömmlicher Fahrradhelm das Gesicht nur eingeschränkt – vor schweren Mittelgesichts- und Unterkieferfrakturen bietet lediglich ein Integralhelm einen wirksamen Schutz –, dennoch könne bereits ein Fahrradhelm das Risiko schwerer Kopfverletzungen deutlich senken.
Ein Vorbild sei hier die französische Hauptstadt, heißt es von der DGMKG: Angesichts stark angestiegener Unfall- und Todesopfer durch E-Scooter-Unfälle (79 Todesfälle in 2025) hat Paris vor Kurzem neben einer Helmpflicht auch eine Pflicht zum Tragen einer Warnweste oder anderer reflektierender Ausrüstung eingeführt.