Als einzige kausale Therapie gilt die Allergen-spezifische Immuntherapie (AIT). Sie wird auch genauer als Allergen-spezifische Immuntherapie mit Hymenopterengift (HG-AIT) oder als VIT (venom immunotherapy) bezeichnet. Vor deren Start muss das auslösende Allergen mittels Hauttest und Serumanalyse auf HG-sIgE bestimmt werden. Es gibt artübergreifende Giftkomponenten wie die Phospholipase A2 und spezifische Komponenten, wie Bienengift-Hyaluronidase und Icarapin (Biene) sowie Antigen 5 (Wespe). Auch Kreuzaktivitäten sind vielfältig. Zu bedenken ist, dass laut Leitlinie bis zu 40 Prozent der Gesamtbevölkerung (bis zu 50 Prozent der Kinder) im Serum HG-sIgE aufweisen, was die Risikovorhersage für allergische Reaktionen erschwert.
Gemäß der Leitlinie besteht eine Indikation für eine AIT (und ein Notfallmedikament) bei Bienen- oder Wespenstichanaphylaxie von Grad II oder höher, bei Reaktionen von Grad I plus Risikofaktoren und bei nachgewiesener IgE-vermittelter Sensibilisierung. Nach Stichexposition ohne schwerwiegende SAR oder Anaphylaxie besteht keine Notwendigkeit für Notfallpack oder HG-AIT. Als klare Kontraindikationen gelten Schwangerschaft und Alter unter zwei Jahren.
Eine AIT mit Hymenopterengift wird als subkutane Immuntherapie (SCIT) mit Aufdosierungs- und Erhaltungsphase über drei bis fünf Jahre durchgeführt. Eine sublinguale Immuntherapie (SLIT) wie gegen Baum-, Gräser- und Kräuterpollen oder Hausstaubmilben steht bisher für Insektengifte nicht zur Verfügung. Der ideale Zeitraum für den Beginn einer HG-AIT ist einige Monate vor Beginn des Insektenfluges, um bis zum Frühjahr einen gewissen Schutz aufgebaut zu haben.
Bei einer konventionellen AIT erfolgt die Aufdosierung in der Regel ambulant mit wässriger oder Aluminiumhydroxid-adsorbierter Allergenzubereitung über Wochen. Die anschließende Erhaltungsdosis sollte im ersten Jahr im vierwöchigen Abstand, ab dem zweiten Jahr je nach Herstellervorgaben alle fünf bis sechs Wochen erfolgen. Beim Einsatz eines Depotpräparats können die Abstände ab dem dritten Jahr auf acht Wochen verlängert werden.