Sachverständigenausschuss Apothekenpflicht neu besetzt |
Daniela Hüttemann |
02.01.2020 10:20 Uhr |
Gehört ein Arzneimittel in die fachliche Beratung des Apothekenpersonals oder darf es auch im Drogerie- oder Supermarktregal stehen? Darüber berät der Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht. / Foto: Caiaimage/Agnieszka Wozniak
Die Berufung gilt bis zum 31.12.2024. Hauptaufgabe dieses Sachverständigenausschusses ist es, gegenüber dem Verordnungsgeber – dem Bundesministerium für Gesundheit – Empfehlungen bezüglich der Apothekenpflicht oder Freiverkäuflichkeit von Arzneimitteln abzugeben. Dazu beraten die berufenen Experten in der Regel über Anträge auf Entlassung aus der Apothekenpflicht, aber auch zur Unterstellung unter die Apothekenpflicht und stimmen darüber ab. Die Zusammensetzung des 21-köpfigen Gremiums ist genau geregelt. Vorsitzender ist der Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), also derzeit Professor Dr. Karl Broich.
Als Vertreterin der Hochschulpharmazie wurde erneut Professor Dr. Ute Wittstock von der Technischen Universität Braunschweig benannt. Die Pharmakologie wird weiterhin durch Professor Dr. Stephanie Läer von der Universität Düsseldorf vertreten. Die Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie sowie für Klinische Pharmakologie ist auch Apothekerin. Sie leitet das Institut für Klinische Pharmazie und Pharmakotherapie der Universität Düsseldorf.
Die Apothekerschaft an sich hat zwei Stimmen und wird durch Professor Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) sowie deren Geschäftsstellenleiter Dr. André Said vertreten. Darüber hinaus schicken auch andere Mitglieder des Ausschusses Apotheker als Sachverständige in das Gremium, darunter die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Auch die zwei Sitze der Sozialversicherungsträger sind mit Apothekerinnen des GKV-Spitzenverbands und dem AOK-Bundesverband besetzt.
Im Gremium sind zudem Vertreter der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, der pharmazeutischen Industrie, des Einzelhandels außerhalb der Apotheken sowie der Verbraucher vorgeschrieben. Die vollständige Liste der Mitglieder ist auf der Website des BfArM zu finden.