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Infektionsschutz

S1-Leitlinie zu SARS-CoV-2 Präexpositionsprophylaxe

All diejenigen, bei denen eine Impfprophylaxe nicht möglich ist, sind auf andere Optionen zum Schutz vor schweren Covid-19-Verläufen angewiesen. Eine Möglichkeit bietet eine Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Wie hier in der aktuellen Situation vorzugehen ist, beschreibt eine S1-Leitlinie, die unter Federführung der Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI) erarbeitet wurde.
Theo Dingermann
13.05.2022  14:30 Uhr

Empfehlungen gemäß der S1-Leitlinie

Gegen den Einsatz einer SARS-CoV-2 PrEP votiert die Leitlinienkommission für Personen, denen eine aktiven Immunisierung empfohlen werden kann. Für diesen Personenkreis ist eine SARS-CoV-2 PrEP kein Ersatz für eine vollständig durchgeführte Impfserie entsprechend aktueller Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Voraussetzungen für die Durchführung einer SARS-CoV-2 PrEP mit nMAK sind:

 

  • Alter von mindestens zwölf Jahren
  • Vorliegen einer relevanten Grunderkrankung oder Therapie, die mit einer relevanten Immundefizienz beziehungsweise relevanten Beeinträchtigung der Impfantwort einhergeht
  • Ein negativer SARS-CoV-2 Virusnachweis
  • Ein vollständiger Versuch der aktiven Immunisierung mit mindestens vier Impfungen im Kontext der aktuellen STIKO-Empfehlung für Patienten mit Immundefizienz
  • Nachweis eines serologischen Impfversagens mit fehlendem IgG-Antikörpernachweis (anti-S oder anti-RBD) 2 bis vier Wochen nach vollständigem, beziehungsweise idealerweise intensiviertem Impfschema als Hinweis eines fehlenden humoralen Impfansprechens

Unter bestimmten Bedingungen kann eine passive Immunisierung auch vor Vollendung einer (intensivierten) Impfserie sinnvoll sein.

Laut der Leitlinie ist die nMAK-Kombination Tixagevimab/Cilgavimab derzeit in Deutschland das einzige verfügbare und zur prophylaktischen Anwendung zugelassene nMAK-Präparat mit adäquater Wirksamkeit gegenüber den aktuell zirkulierenden Omikron-Varianten auf Grundlage von Untersuchungen in vitro. Es wurde speziell zur prophylaktischen Anwendung entwickelt und besitzt eine deutlich längere Halbwertszeit im Vergleich zu anderen nMAK-Präparaten. Evusheld® wird in einer Dosis von 150/150 mg intramuskulär verabreicht. Hinsichtlich des Dosisintervalls kann sich die Leitlinie derzeit noch nicht festlegen.

Die Kombination aus Casirivimab und Imdevimab (Ronapreve®) soll in Gebieten mit einer Dominanz der Omikron-Variante zur SARS-CoV-2 PrEP nicht zur Anwendung kommen, da diese Kombination in vitro keine ausreichende Aktivität gegenüber aktuell zirkulierenden (Omikron-)Varianten zeigt.

Sotrovimab (Xevudy®) soll nicht zur SARS-CoV-2 PrEP angewendet werden. Sotrovimab zeigte in vitro zwar eine Wirksamkeit gegenüber der Omikron- BA.1-Sublinie. Gegenüber der nunmehr prävalenten BA.2 Variante liegt nach aktuellen Untersuchungen jedoch ein deutlicher Wirkungsverlust vor, sodass eine klinische Wirksamkeit in der zugelassenen Dosierung zum aktuellen Zeitpunkt als unwahrscheinlich eingestuft wird.

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