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BfArM-Begleiterhebung

Rx-Cannabis wohl auch zum Kiffen auf Rezept missbraucht

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat den Abschlussbericht der Begleiterhebung zur Verwendung von Cannabis auf Rezept veröffentlicht. Der Bericht ist spannend – noch spannender ist aber das, was nicht darin steht.
Annette Rößler
06.07.2022  14:52 Uhr

Reaktionen auf den Bericht

Darauf legt auch Professor Dr. Kirsten Müller-Vahl, Neurologin mit dem Schwerpunkt Tourette-Syndrom und andere Tic-Störungen an der Medizinischen Hochschule Hannover, wert. »In dem Bericht wird suggeriert, Cannabisarzneien seien Schmerzmittel. Richtig ist aber: Drei Viertel aller Anträge, die bewilligt werden, entfallen auf den Bereich Schmerz. Kostenübernahmeanträge etwa bei psychiatrischen Indikationen werden hingegen sehr häufig abgelehnt.« Das sei der Grund, warum psychiatrische Erkrankungen – aber auch viele andere Störungen – in dem Bericht nur eine sehr untergeordnete Rolle spielten.

Es stimme zwar, dass die Datenlage für die Wirksamkeit von Cannabisarzneimitteln in psychiatrischen Indikationen gering sei. Hier müsse dringend weitergeforscht werden, und zwar wegen der zögerlichen Haltung der Pharmaindustrie auch auf Kosten des Bundes. Derzeit gelte, dass »wir vielen unserer Patientinnen und Patienten nur begrenzte Therapieangebote machen« könnten. »Es ist daher sehr bedauerlich, dass die Krankenkassen durch eine Ablehnung der Kostenübernahmen neue, innovative Therapien verhindern«, kritisiert Müller-Vahl.

Sie widerspricht der vom BfArM indirekt geäußerten Vermutung, dass Cannabisblüten eher auch missbräuchlich verwendet würden, weil sie ein höheres Abhängigkeitspotenzial hätten als andere Cannabisarzneimittel. »Dies wird immer wieder gemutmaßt, obwohl es keine Daten gibt, die diese These stützen.« Professor Dr. Frank Petzke, Leiter der Schmerzmedizin am Universitätsklinikum Göttingen, teilt dagegen die Sorge des BfArM. »Viele Patienten, die primär Blüten wollen, haben in der Regel subjektive positive Vorerfahrungen damit, leiden aber oft auch an psychiatrischen Komorbiditäten, sodass die Indikationsstellung und Gesamtbehandlung oft schwierig sind.«

Auch Professor Dr. Ursula Havemann-Reinecke, Suchtmedizinerin am Universitätsklinikum Göttingen, vermutet mit Blick auf die sehr hohe durchschnittliche THC-Tagesdosis bei mit Blüten behandelten Patienten, dass diese deutlich toleranter sein müssten und womöglich sehr viel Vorerfahrung hätten. Petzke betont jedoch, dass nicht alle Patienten die hohe Dosis benötigten. »Viele kommen mit weniger aus. Ein Problem bei der Einschätzung sind die häufig notwendigen Wechsel der Blütensorten, was auch an der noch instabilen Verfügbarkeit liegt.«

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