Pharmazeutische Zeitung online
Betäubungsmittel im Fokus

Rund um die Verordnung

Der dritte Teil der PZ-Serie »Betäubungsmittel im Fokus« beschäftigt sich mit der Verschreibung von Betäubungsmitteln. Welche Angaben müssen aufs Rezept und welche Besonderheiten gelten?
Ute Stapel
18.05.2020  08:00 Uhr

Praxisbedarf

Für den Praxisbedarf dürfen Ärzte neben den in Anlage III gelisteten BtM außerdem Alfentanil, Remifentanil, Sufentanil und Cocain für den durchschnittlichen Zweiwochenbedarf verordnen. Für Zahn- und Tierärzte gelten auch hier andere Regeln. Bei der Verordnung von Cocain ist wichtig, dass dort die Zweckbestimmung »zu Eingriffen am Kopf« aufgeführt wird. Auf dem Rezept muss das Wort »Praxisbedarf« angegeben werden – die Bezeichnungen »Sprechstundenbedarf« oder »ad usum medici« sind nicht zulässig.

Sonderregelungen in Pandemiezeiten

Um die Versorgung mit BtM auch während der aktuellen pandemischen Lage sicherzustellen, hat der Gesetzgeber in der so genannten SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung verschiedene Maßnahmen festgelegt, die den Verkehr und die Abgabe von BtM erleichtern sollen. Die Verordnung ist kürzlich in Kraft getreten und gilt vorerst bis zum 20.09.2020.

Gemäß Paragraph 5 dürfen (Krankenhaus-)Apotheken ohne weitere behördliche Erlaubnis Betäubungsmittel an eine andere (Krankenhaus)Apotheke abgeben, sofern es für die unmittelbare Versorgung von Patienten erforderlich ist. Das Abgabebelegverfahren ist anzuwenden.

Der Rezeptaustausch zwischen Ärzten ist nun auch möglich. Die Dokumentation der getauschten oder abgegebenen BtM-Rezept-Nummern obliegt dabei den beteiligten Ärzten und muss der Bundesopiumstelle nicht mitgeteilt werden.

Auch die Behandlung von Substitutionspatienten wurde erleichtert.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa