Pharmazeutische Zeitung online
3. Quartal 2022

Rund 401 Euro für jeden Vollnotdienst

Für einen Nacht- und Notdienst, den sie im 3. Quartal 2022 vollständig erbracht haben, bekommen Apothekerinnen und Apotheker eine Pauschale von 401,20 Euro. Das hat der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands festgelegt.
Anne Orth
08.12.2022  11:30 Uhr

Der Nacht- und Notdienstfonds überweist die Pauschalen am Anfang der kommenden Woche direkt an die Apotheken, teilte der Deutsche Apothekerverband (DAV) am heutigen Donnerstag mit. Nach Angaben des DAV sank die Notdienstpauschale im Vergleich zum 2. Quartal 2022 geringfügig um 1,43 Euro. Sie liegt jedoch zum zweiten Mal in Folge über 400 Euro.

Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) eingegangen sind. Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.

Im Dienst von 20 bis 6 Uhr

Gemäß Paragraf 20 Absatz 3 des Apothekergesetzes setzt der DAV jedes Quartal den pauschalen Zuschuss für Vollnotdienste fest. Das sind Notdienste, die Apotheker und pharmazeutisches Personal durchgehend in der Zeit von spätestens 20 Uhr bis mindestens 6 Uhr erbracht haben. Nach Angaben des DAV wies das Treuhandkonto des NNF am 2. Dezember Einnahmen in Höhe von 39.248.081 Euro auf. Im 2. Quartal 2022 waren es 39.188.327 Euro.

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