7,24 Euro mehr für den Notdienst |
Anne Orth |
22.09.2022 14:30 Uhr |
Für Notdienste bekommen Apotheken eine Pauschale des Nacht- und Notdienstfonds. / Foto: BAV
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) setzt für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss für sogenannte Vollnotdienste fest. Damit sind Notdienste gemeint, die Pharmazeuten durchgehend in der Zeit von spätestens 20 Uhr bis mindestens 6 Uhr am nächsten Tag erbracht haben. Die Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV (NNF) berücksichtigt der DAV dabei.
Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind.
Am 9. September wies das Treuhandkonto des Nacht- und Notdienstfonds Einnahmen in Höhe von 39.188.327 Euro auf. Das waren etwa 1,034 Millionen Euro mehr als im ersten Quartal dieses Jahres. Abzüglich der anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von 250.000 Euro blieben 38.938.327 Euro übrig, die für die Notdienstpauschalen zur Verfügung stehen. Im vorherigen Quartal waren es etwa 37,9 Millionen Euro.
Meldungen der Landesapothekerkammern zufolge leisteten die Apotheken im zweiten Abrechnungsquartal 2022 – also von April bis Juni – insgesamt 96.710 Vollnotdienste und rechneten sie ab. Im ersten Quartal waren es 95.865 vollständige Notdienste.
Im zweiten Quartal dieses Jahres gaben Apotheken 186.410.213 Rx-Packungen während des Notdienstes ab. Das waren 2,54 Prozent mehr als im ersten Quartal und 5,57 Prozent mehr als im zweiten Quartal des Vorjahres.
Der Nacht- und Notdienstfonds des DAV wurde 2013 gegründet, um Apotheken zu unterstützen, die Notdienste leisten. Der NNF hat sich inzwischen zu einer zentralen Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die Telematik-Infrastruktur für Apotheken und rechnet pharmazeutische Dienstleistungen ab.