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Coronavirus-Testverordnung
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RKI soll bei der Test-Abrechnung eingebunden werden

Seit Wochen blockieren die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Abrechnung der Coronavirus-Tests. Nun hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Entwurf für eine novellierte Test-Verordnung vorgelegt, aus der hervorgeht, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) stärker eingebunden werden soll. Es ist zu erwarten, dass die Probleme vieler Apotheken bei der Abrechnung der Coronavirus-Tests damit nun gelöst werden.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 17.08.2022  12:15 Uhr
RKI soll bei der Test-Abrechnung eingebunden werden

Am gestrigen Dienstagabend hat das BMG den Entwurf zur »Vierten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung« veröffentlicht, der der PZ nun vorliegt. Darin wird geregelt, dass das RKI stärker in die Abrechnung der Coronavirus-Tests eingebunden werden soll. Das Institut soll »Datenanalysen mit dem Ziel der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten in Bezug auf Testungen nach §4a« durchführen, heißt es in dem Entwurf.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollen ausschließlich die »rechnerische Richtigkeit, die Einhaltung der Formvorgaben und die Vollständigkeit der erforderlichen Angaben« prüfen. Anschließend sind sie dazu aufgefordert, die Daten dann an das RKI weiterzuleiten. Das RKI soll in einem weiteren Schritt Auffälligkeiten analysieren, insbesondere statistische Ausreißer »im Hinblick auf die Zahl der erbrachten Testungen, die Zahl der positiven Testergebnisse sowie die angegebenen Testgründe«.

Testgrund und regionale Gegebenheiten berücksichtigt

Außerdem soll das Institut die Daten »im Verhältnis zu epidemiologischen und soziodemographischen Daten« analysieren, »um Auffälligkeiten, insbesondere im Hinblick auf den Testgrund unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten, zu identifizieren«. Wenn sich Anhaltspunkte für Fehler ergeben würden, soll das RKI laut Entwurf die zuständige KV und die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes kontaktieren. Danach sei von Letzteren eine vertiefte Prüfung der Abrechnungen gefordert und sie müssen die KVen »über den Umfang der nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistungen« informieren und auch die Staatsanwaltschaft bei Verdacht auf strafbare Handlungen kontaktieren.

Durch die »neu geregelten unterschiedlichen Fallgestaltungen« sei es angezeigt, »den Prozess der Abrechnungsprüfung bezüglich der Testungen« zu optimieren, begründet das BMG seinen Entwurf. Um die Abrechnungsprüfung »effizient« zu gestalten und Betrugsfällen vorzubeugen, sei die »Einbeziehung von weiteren Akteuren notwendig«.

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