RKI soll bei der Test-Abrechnung eingebunden werden |
Melanie Höhn |
17.08.2022 12:15 Uhr |
Bisher hatten die KVen die Abrechnung der Coronavirus-Tests blockiert, weil sie auf die erneuerte Verordnung des BMG warteten. Eigentlich sind die Kassenärzte aber laut Coronavirus-Testverordnung zur Abrechnung aller Tests, die in nicht-ärztlichen Teststellen durchgeführt werden, verpflichtet. Doch nach Inkrafttreten der Testverordnung am 30. Juni hatten sich die KVen beschwert, weil für sie nun mehr Test- und Nachweispflichten anfielen – für mögliche Falsch-Abrechnungen und die Aufdeckung von möglichen Betrugsfällen wollten sie jedoch nicht verantwortlich sein. Zwar hatten sich das BMG und die Kassenärztliche Bundesvereinigung schon Anfang Juli geeinigt, dass nur die Akkreditierungen der Testzentren von den KVen geprüft werden sollen, doch Apotheken aus mehreren Bundesländern berichteten gegenüber der PZ, dass alle Juli-Tests, die in der Regel Anfang August an die KVen gemeldet werden mussten, bislang nicht vergütet wurden.
Mit der nun vorliegenden, neuen Verordnung und dem vom BMG vorgeschlagenen Abrechnungs- und Prüfverfahren dürften die KVen die nötige rechtliche Sicherheit bekommen, um die Abrechnungen für die Testzentren wieder aufzunehmen. Unklar ist allerdings, ob dies auch pünktlich für die August-Abrechnungen klappt. In den meisten KV-Regionen müssen die durchgeführten Tests aus dem August innerhalb der ersten Septembertage gemeldet werden. Ob die novellierte Verordnung bis dahin schon in Kraft ist und die KVen das Abrechnungsverfahren wieder aufgenommen haben, bleibt abzuwarten.
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