Bei der pharmakologischen Senkung des Blutdrucks in der Schwangerschaft muss man sich vor Augen halten, welches therapeutische Ziel verfolgt wird. Klassischerweise bildet die Schwangerschaft für das Kriterium Blutdruck einen biologischen Interessenkonflikt, da der Fetus prinzipiell von einem hohen mütterlichen Blutdruck und einem damit einhergehenden hohen Perfusionsdruck in der Plazenta profitiert, wogegen für die Mutter die Blutdrucksenkung eher nützlich ist.
In der Vergangenheit bestand die Sorge, bei einer Blutdrucksenkung die fetale Versorgung zu beeinträchtigen, was sich dann unter anderem in einem verzögerten Wachstum des Ungeborenen äußert. Diese Sorge hat sich nach dem jetzigen Erkenntnisstand durchaus relativiert, weil erkennbar ist, dass die fetale Versorgung auch bei relativ niedrigen Blutdruckwerten gewährleistet ist und das Risiko einer Verzögerung des fetalen Wachstums in der Vergangenheit sicherlich überschätzt wurde.
Bei einer schweren Präeklampsie kann eine vorzeitige Entbindung notwendig sein, um die Risiken für Mutter und Kind zu senken. / © Adobe Stock/Rattanachat
Wichtig: Eine Blutdrucksenkung zur Behandlung von hypertensiven Schwangerschaftserkrankungen – besonders der Präeklampsie – ist keine kausale Therapie. Eine ursächliche Behandlung dieser plazentaassoziierten Komplikation ist derzeit noch nicht möglich. Dies ist nur die Entfernung der Plazenta und damit die Beendigung der Schwangerschaft.
Weiterhin muss festgehalten werden, dass eine medikamentöse »Normalisierung« des Blutdrucks bei Schwangeren mit Präeklampsie nicht zu einer Verlängerung der Schwangerschaft mit höherem Gestationsalter führt.
Das einzige Ziel – und dies ist auch die Rationale für eine pharmakologische Blutdrucksenkung in der Schwangerschaft – ist es, hypertensive Spitzen beziehungsweise Krisen, die mit einem hohen mütterlichen Gefährdungspotenzial wie einem erhöhten Risiko einer Hirnblutung assoziiert sind, zu vermeiden.
In der aktuellen Leitlinie zur Diagnostik und Therapie von hypertensiven Schwangerschaftserkrankungen (AMWF-Registernummer 015 – 018) wurden die Richtwerte für den Blutdruck in der Schwangerschaft deutlich nach unten verändert. Mit dieser Anpassung reiht sich die deutsche Leitlinie jetzt auch in andere internationale Leitlinien ein. Ab Blutdruckwerten von 140/90 mmHg sollten Schwangere eine pharmakologische Therapie beginnen; die Grenzwerte der alten Leitlinie lagen bei 150–160 / 100–110 mmHg. Der Zielblutdruck beträgt in der neuen Leitlinie 135/85 mmHg, in der alten Version war er noch mit 130–150 / 80–100 mmHg beziffert. Insgesamt wird also eine straffere Blutdruckeinstellung in der Schwangerschaft gefordert.