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»Datenklau«-Prozess

Richter zeigen Pokerface

Heute ist eine Diskussion über die Wortwahl in den Anträgen entbrannt. Damit ist der Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und den IT-Spezialisten Christoph H. allerdings wieder nicht erheblich vorangekommen. Und die Richter lassen sich weiterhin nicht in die Karten schauen.
Jennifer Evans
30.11.2018  14:30 Uhr

Am letzten Verhandlungstag hatte sich der Anwalt des Angeklagten Thomas Bellartz vom Gericht Hinweise darüber erbeten, wie sich konkret der technische Ablauf des vermeintlichen Datendiebstahls im Bundesgesundheitsministerium (BMG) zugetragen haben soll. Verteidiger Professor Carsten Wegner sieht den Paragrafen 202a Strafgesetzbuch in der Anklage zum Ausspähen von Daten nämlich als nicht erfüllt an. Demnach muss ein Unbefugter mittels »Überwindung einer Zugangssicherung« an sensible Daten gelangt sein. Dem heutigen Apotheke-Adhoc-Herausgeber wird vorgeworfen, sich zwischen 2009 und 2012 zusammen mit H. im BMG Zugang zu E-Mails mit brisanten politischen Inhalten verschafft haben. Um die Definition des Wortes Zugangssicherung entbrannte die heutige Diskussion.

Die Richter halten es für überflüssig, weitere beteiligte Ermittler von damals allein dazu zu befragen, ob der Zugang zu gesicherten E-Mails im BMG entsprechend überwindbar war. Der Antrag der Verteidigung erscheint dem Vorsitzenden Richter mit Blick auf das Wort Zugangssicherung nicht greifbar genug. Daraufhin kritisierte Wegner, dass auch die Anklage an dieser Stelle nicht präziser formuliert sei. Deshalb habe er um weitere Hinweise gebeten. Abgesehen davon hätte der Anwalt den Ermittlern gerne noch Sachfragen im Zeugenstand gestellt. Ob Wegner seine Anträge nun für die nächste Sitzung überarbeitet, bleibt abzuwarten.

Fest steht jedenfalls, dass die Richter der Verteidigung vorab keine Auskunft darüber geben wollen, welche konkreten Daten im BMG ausgespäht worden sein soll. Sie behalten weiter ihr Pokerface. Das bleibe Gegenstand der Schlussberatung der Strafkammer, hieß es heute.  Auch lehnten sie ab, ein Schreiben zu verlesen, aus dem hervorgeht, dass Bellartz sich seinerzeit von der ABDA im Guten getrennt hatte. Dafür reichen ihnen die Angaben des Angeklagten selbst.

Eigentlich warten die Verteidiger darauf, endlich ihre Schlussplädoyers halten zu dürfen. Aber das wird wohl auch am nächsten Termin, am 14. Dezember, noch nicht passieren. Da wolle man erst noch über weitere offene Anträge und Anregungen sprechen, wie die Richter ankündigten.

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