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Durchfall vor dem Flug

Reiserücktrittversicherung muss zahlen

Leidet ein Gast vor einem Flug an heftigem Durchfall, ist das ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung. Dass es in Flugzeugen Toiletten gebe, heiße nicht, dass es einem Kranken auch zuzumuten sei, diese zu benutzen, urteilte jetzt das Oberlandesgericht Celle.
PZ/dpa
14.02.2019  13:36 Uhr

Geklagt hatte der Mann einer erkrankten Frau, wie ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag sagte. Das Paar hatte demnach eine China-Reise wegen Durchfalls abgesagt. Damit die Reiserücktrittsversicherung greife, brauche es nicht zwingend ein ärztliches Attest, teilte das Oberlandesgericht mit. Es reiche, wenn der Reiseantritt »unzumutbar« ist. Dies sei der Fall, wenn eine Durchfallerkrankung erheblicher Ausprägung vorgelegen habe, die trotz Einnahme von Medikamenten fortbestand und den Betroffenen überfallartig und ohne Vorwarnung zwang, vier- bis fünfmal am Tag in unregelmäßigen Abständen die Toilette aufzusuchen müssen.

Bei einer Diarrhö wie im vorliegenden Fall und einem überfallartig entstehenden Bedürfnis müsse die jederzeit mögliche Inanspruchnahme einer Toilette gewährleistet sein, so das Gericht.Während des Starts oder des Check-ins etwa stünden keine Toiletten zur Verfügung. Die Möglichkeit, die Bordtoiletten zu benutzen, hänge zudem auch von den Bedürfnissen der Mitreisenden ab.

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