Reicht es, vor der eigenen Tür zu kehren? |
Danach wurde noch eine Reihe von Anträgen angenommen. So sprach sich die Hauptversammlung für die Etablierung einer Arbeitsgruppe in der ABDA aus, die die Regelungen der Apothekenbetriebsordnung prüfen soll, ob sie nicht nachhaltiger und klimafreundlicher gestaltet werden könnten.
Auch die Identifizierungsmethoden von Ausgangsstoffen sollen auf den Prüfstand: Die Delegierten stimmten einem Antrag der Landesapothekerkammer Thüringen zu, ein Modellprojekt zu ressourceneffizienten und kostengünstigen Nachweismethoden zu unterstützen. Mit großer Zustimmung wurde auch ein Antrag angenommen, der die Aufhebung der Bonpflicht forderte.
Nach Kritik an den ausliegenden Sitzungsunterlagen auf gebleichtem, nicht recyceltem Papier wurde ein Ad-hoc-Antrag eingereicht, die Praxis in Zukunft zu ändern und den Delegierten das Antragsheft nur noch in digitaler Form zu übermitteln. Nach einiger Diskussion darüber, ob dies tatsächlich energiesparender und nachhaltiger sei, wurde der Antrag zurückgezogen. Die ABDA-Geschäftsstelle wird diese Praxis überprüfen, um die nachhaltigste Methode wählen zu können.
Auch die Geschäftsstellen wollen vor ihrer eigenen Haustür kehren: die Hauptversammlung sprach sich dafür aus, dass die Geschäftsstellen der 34 Mitgliedsorganisationen der ABDA und deren Geschäftsstelle auf eine Reduktion ihres CO2-Fußabdrucks hinwirken soll. Diese Institutionen bis 2030 klimaneutral zu bekommen, schien den Delegierten zu ambitioniert.
Viel diskutiert, aber letztlich gar nicht abgestimmt, wurde der Antrag, einen Nachhaltigkeitsbeauftragten bei der ABDA zu schaffen. Die Hauptgründe hierfür waren die Kosten und die Tatsache, dass schon die Schaffung einer Arbeitsgruppe zur Nachhaltigkeit beschlossen worden war. Ebenfalls übergangen wurde ein Antrag, Sozial- und Umweltstandards als weitere Kriterien für die Vergabe von Rabattverträgen der Krankenkassen einzuführen.