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Vertragsverletzungsverfahren

Regierung informiert EU über Gesetzespläne

Die Bundesregierung hat die EU-Kommission über die geplanten gesetzlichen Anpassungen in Bezug auf die Rx-Preisbindung für EU-Versender informiert.
Ev Tebroke
03.05.2019  12:36 Uhr

In der Mitteilung von Mai 2019 kündigt die Regierung die Einleitung eines Gesetzesverfahrens zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken an. In dem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass der entsprechende Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auch vorsieht, im Arzneimittelgesetz (AMG) den für die EU-strittigen § 78 Absatz 1 Satz 4 zu streichen. Dieser Passus bindet auch die EU-Versandapotheken hierzulande an das Rx-Preisrecht und wird von der EU als Verstoß gegen die EU-Warenverkehrsfreiheit gewertet. Diese Auffassung hatte 2016 der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom Oktober bestätigt und die Preisbindung für Versender aus dem EU-Ausland für hinfällig erklärt.

Bereits im Jahr 2013 hatte die EU-Kommission deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Zuletzt hatte sie mit einer begründeten Stellungnahme den Druck auf die Bundesregierung erhöht, das Arzneimittelrecht dahingehend anzupassen, dass die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneien dem freien Warenverkehr innerhalb der EU nicht mehr entgegensteht. Für die Apotheker ist gerade der umstrittene Passus im § 78 aber zentral. Denn er garantiert, dass nicht nur im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch für Privatversicherte und Selbstzahler einheitliche Arzneimittelpreise gelten. Bei der aktuellen Formulierung im Gesetzentwurf, die die Rx-Preisbindung über das Fünfte Sozialgesetzbuch regeln würde, wären Privatversicherte und Selbstzahler außen vor.

Die ABDA-Mitglieder beschlossen daher gestern auf ihrer außerordentlichen Sitzung in Berlin, in der ABDA-Stellungnahme zum Apotheken-Stärkungsgesetz vom Gesetzgeber eine Beibehaltung der betreffenden Passage im § 78 zu fordern. „Die Arzneimittelpreisverordnung ist einer der wichtigsten Eckpfeiler der Arzneimittelversorgung in Deutschland und muss deshalb auch europarechtlich abgesichert werden“, betonte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt im Nachgang der Sitzung. Die Gleichpreisigkeit für rezeptpflichtige Medikamente dürfe nicht nur für gesetzlich versicherte Patienten gelten, sondern müsse es auch für Privatversicherte und Selbstzahler.

Die Mitteilung der Regierung über eine angedachte Aufhebung der besagten Passage im § 78 klingt für die Apotheker zwar bedrohlich. Noch ist aber keine finale Entscheidung gefallen. Verbände, Länder und Ressorts haben bis zum 7. Mai die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Regierung teilt in ihrem Schreiben mit, dass sich das Bundeskabinett dann voraussichtlich im Juni mit einem europarechtskonformen Gesetzentwurf befassen wird. Der Kabinettsentwurf werde der EU umgehend zugeleitet. Bis Januar 2020 soll das Gesetz stehen.

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