Rechtsgrundlage für Honorierung |
Ev Tebroke |
11.10.2018 18:00 Uhr |
Klares Votum für eine gesetzliche Grundlage, um Dienstleistungen vergüten zu können
Im Zuge des demografischen Wandels will die Politik künftig die pharmazeutische Kompetenz noch besser in die flächendeckende Versorgung einbinden. Das hatte auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch in seiner Rede auf dem DAT erneut betont. Um aber überhaupt künftig mit den Kassen entsprechende Verträge über Dienstleistungen abschließen zu können, fehlt bislang die rechtliche Grundlage. Es braucht dazu eine entsprechende Änderung im Sozialgesetzbuch V, wie der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands, Fritz Becker, in München erneut betonte.
Unabhängig von einer künftigen Honorierung von Dienstleistungen wollen die Apotheker aber am derzeitigen Vergütungssystem mit einheitlichen Apothekenabgabepreisen festhalten.
Foto: PZ/Alois Müller