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Rechenzentren geben Praxishilfen für Flut-Apotheken

Apotheken, die von der Flutkatastrophe betroffen sind, können derzeit kaum ihre üblichen Abrechnungen vornehmen. Der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) will helfen und hat im Konsens mit den Krankenkassen Handlungsempfehlungen für die Apotheken entworfen. Es gelte, die Einschränkungen gemeinsam zu meistern, so der Tenor.
Cornelia Dölger
30.07.2021  16:45 Uhr

Das Hochwasser, das vor gut zwei Wochen im Westen Deutschlands teils verheerende Überschwemmungen verursachte, hat sich zurückgezogen – was bleibt, sind zerstörte Häuser, Straßen, ganze Orte, Betriebe verloren ihre Existenzgrundlage. Auch Apotheken sind betroffen – in den stark in Mitleidenschaft gezogenen Bundesländern Rheinland-Pfalz sowie Nordrhein-Westfalen sind es den Apothekerkammern zufolge insgesamt etwa 70. Diese können seit Anfang der Woche Hilfsangebote auf einer zentralen Plattform abrufen, die die Kammern und Verbände der beiden Bundesländer gemeinsam eingerichtet haben. Um zu helfen, hat sich jetzt auch der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) zu Wort gemeldet. In einem Schreiben, das der PZ vorliegt, gibt der Verband Empfehlungen zu Abrechnungsfragen und adressiert diese sowohl an den Deutschen Apothekerverband (DAV) als auch an den GKV-Spitzenverband. Letzterer hat laut VDARZ inzwischen signalisiert, dass er die Empfehlungen an die Kostenträger weitergeben wolle.  Der DAV wolle die Landesverbände zeitnah darüber informieren, wie es auf PZ-Anfrage heißt. Der Tenor des Schreibens ist eindeutig: Das Hochwasser und die Zerstörungen haben die Apotheken in eine Ausnahmelage katapultiert, wodurch oftmals geregelte Abrechnungsvorgänge nicht möglich sind. Es gelte, die Situation gemeinsam zu meistern.

Wie soll das geschehen? »Ziel unserer Empfehlungen ist, den Apotheken in ihrer belastenden Situation entgegenzukommen und gleichzeitig bei den Kostenträgern für Transparenz zu sorgen«, erklärt VDARZ-Vorstandsmitglied Klaus Henkel im Gespräch mit der PZ. Durch die Flutkatastrophe sei es etlichen Apotheken derzeit schlicht nicht möglich, die Abrechnung in der gewohnten Form zu leisten, etwa weil die technischen Anbindungen jetzt eingeschränkt oder komplett ausgefallen seien oder weil Rezepte beschädigt oder verschwunden seien. 

Welche Apotheken betroffen sind, ist inzwischen auf einer Liste zusammengefasst, die sich aus den Meldungen der Apotheken an ihre jeweiligen Kammern ergeben hat. Über die Landesapothekerverbände seien diese Informationen an den DAV gegangen, so Henkel. Zustande kam die Idee für das Empfehlungsschreiben durch einen »Verhandlungsmarathon« des VDARZ unter anderem mit dem GKV-Spitzenverband, aber auch einzelnen Kostenträgern über die Frage, wie die komplexen Abrechnungen in einer solchen Situation improvisiert werden könnten, erklärte der VDARZ-Vorstand . »Es war klar, dass sich hier sehr viele Fragen ergeben würden.«

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