Reaktionen auf das Apotheken-Stärkungsgesetz |
Kritik kommt auch vom Verband der Europäischen Versandapotheken (EAMSP). Das Boni-Verbot sei europarechtswidrig, erklärte der Verband. Das Gesetz verstoße damit gegen die Warenverkehrsfreiheit. »So ist die beschlossene Festschreibung des Bonusverbots im SGB V eindeutig europarechtswidrig und führt zu einer Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland. Das Gesetz treibt die Arzneimittelausgaben der gesetzlich versicherten Patienten direkt in die Höhe«, erklärte Olaf Heinrich, Präsident des EAMSP. Heinrich ist auch der Chef der niederländischen Versandapotheke Doc Morris. Der Verband kündigt an, sich weiterhin für die Gewährung der Preisnachlässe einzusetzen und droht auch den Rechtsweg zu beschreiten.
Zudem ist die Verstetigung der Botendienstvergütung dem EAMSP ein Dorn im Auge. Diese Regelung würde die EU-Versender benachteiligen. Der Verband betont: »Auch der Versandhandel trägt insbesondere zu einer besseren Versorgung für ältere Menschen sowie in Regionen mit geringerer Apothekendichte bei.« Für die Patienten sei es nicht nachvollziehbar, warum sie für den Botendienst nichts bezahlen müssten, insbesondere für kleine Lieferungen der Online-Apotheken hingegen schon. Aus diesem Grund fordert der Verband einen »Zuschlag zu den Arzneimittellieferkosten für Versandapotheken, der auch die Patienten entlastet«. Was die erst kurz vor knapp eingebrachten Änderungen zur Temperaturkontrolle im VOASG angeht, erklärt der Verband, dass die im EAMSP organisierten Versender bereits seit Jahren die gesetzlich geforderten operativen Maßnahmen umgesetzt haben.
Die Bundesvereinigung der Apothekerverbände – ABDA befürwortet hingegen das VOASG. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erklärte: »Mit dem Apothekenstärkungsgesetz bekommen die Apotheken einen klareren ordnungspolitischen Rahmen und können wieder mit mehr Zuversicht nach vorne schauen. Angesichts rückläufiger Apothekenzahlen brauchen gerade junge Apotheker eine Perspektive, wie sie ihre Patienten in zehn oder zwanzig Jahren versorgen können. Dazu trägt das Gesetz bei.«
Vor allem die dauerhafte Vergütung des Botendiensts begrüßt Schmidt. Trotzdem seien 2,50 Euro Vergütung pro Fahrt »auch in Zukunft wirtschaftlich defizitär«. Dass pharmazeutische Dienstleistungen nun vergütet werden sollen, sieht Schmidt als richtigen Schritt an: »Mit pharmazeutischen Dienstleistungen wie der Medikationsanalyse können wir Versorgungsdefizite beheben, die Arzneimitteltherapie der Patienten sicherer machen und mit Blick auf vermeidbare Klinikeinweisungen wahrscheinlich sogar Kosten im System einsparen. Die Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Ausgestaltung der Leistungen werden trotzdem schwierig werden.«
Der ABDA-Präsident erklärte, dass die Apotheker vier Jahre für das Gesetz kämpften und die Hängepartie endlich beendet sei. Allerdings erwähnt auch Schmidt, dass es ein »Wermutstropfen« sei, dass die Preisbindungsregelung nicht für Privatpatienten gelte. Er ist dennoch überzeugt, dass die festen Preise im GKV-Bereich helfen, »eine flächendeckende Arzneimittelversorgung für die Patienten zu sichern«.