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Baden-Württemberg
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Protest-Veto – Ministerium erklärt sich

Die Quote gänzlich geschlossener Apotheken am 23. März dürfte in Baden-Württemberg etwas geringer ausfallen als in anderen Bundesländern – wegen eines Vetos des Sozialministeriums. Apotheker Tim Laufer fragte im Ministerium nach den Beweggründen und erhielt eine vielschichtige Antwort.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 19.03.2026  11:30 Uhr

Die ABDA-Mitgliederversammlung hat den 23. März zum bundesweiten Protesttag erklärt, um die Politik an ihr Honorarversprechen zu erinnern. Die Landesapothekerverbände haben zusätzlich zu Schließungen aufgerufen. Nur im Ländle gab es diesbezüglich gemischte Signale.

Die Landesapothekerkammer (LAK) teilte gegenüber den Mitgliedern mit, dass aus Sicht des Ministeriums kein »berechtigter Grund« für eine Schließung vorliege. Apotheken könnten sich also nicht offiziell von der ständigen Dienstbereitschaft befreien lassen.

Apotheker Tim Laufer wollte die Rechtsauffassung des Ministeriums besser verstehen. Er fragte unter anderem, auf welche rechtliche Grundlage die Aufsicht ihre Auffassung stützt. Und inwiefern eine Abwägung zwischen der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung und der Wahrnehmung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit vorgenommen wurde.

Das Ministerium bestätigte, dass es die von der Kammer dargelegte Begründung teile. »So stellt die Schließung von Apotheken an einem Montag – mithin unmittelbar nach einem Sonntag, an dem bereits nur der Notdienst zur Verfügung stand – für die auf die Apotheken angewiesene Bevölkerung eine besondere Belastung dar«, heißt es in der Antwort.

Und wenn der Protest an einem Mittwoch wäre?

Die LAK ist die zuständige Stelle für die Befreiung von der Verpflichtung zur ständigen Dienstbereitschaft und hatte am 2. März beim Ministerium wegen der Schließungen angefragt. In ihrer Antwort vom 10. März habe man aber »gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Bewertung bei einer Schließung an einem anderen Wochentag, etwa einem Mittwoch, zu einem anderen Ergebnis kommen könnte«.

Damit erklärt sich aus Sicht der Behörde auch, warum die Apotheken in Baden-Württemberg bei den Protesten im Jahr 2023 geschlossen hatten. Apotheker Laufer hat auch nach den Ursachen der jetzt anderslautenden Bewertung gefragt.

Vom Ministerium wünschte er sich eine klare und nachvollziehbare Einordnung, »da die derzeit kursierenden Informationen für viele Kolleginnen und Kollegen erhebliche Unsicherheit verursachen«. Für die konkrete Planung seiner eigenen Beteiligung wollte der Apotheker noch wissen, wie das Ministerium Konstellationen bewertet, »in denen die Notdienstversorgung gesichert bleibt, einzelne Apotheken aber für eine begrenzte Zeit am Protest teilnehmen oder den Betrieb nur eingeschränkt aufrechterhalten«.

»In der Gesamtschau kann nicht zugestimmt werden«

Der Sprecher des Ministeriums bittet um Verständnis, »dass in der Gesamtschau und unter sorgfältiger Abwägung der Auswirkungen auf die Versorgungslage in Baden-Württemberg einer flächendeckenden Befreiung der Apotheken von der Dienstbereitschaft am Montag, den 23. März 2026, nicht zugestimmt werden kann«.

Das heißt übrigens im Umkehrschluss nicht, dass demjenigen ein berufsrechtliches Verfahren droht, der ohne Erlaubnis schließt. Zwar rief der LAV in der Folge auch nicht mehr zu ganztätigen Schließungen auf, erinnerte aber wie auch die LAK an die Regelung, wonach ausnahmsweise eine Öffnung für lediglich drei Stunden möglich ist.

Auch das Ministerium schreibt Laufer, dass der Apotheker selbstverständlich an einer der zentralen Demonstrationen teilnehmen könne – sofern der Betrieb der Apotheke gewährleistet sei. Und die LAK habe ja auch »auf alternative Protestmöglichkeiten hingewiesen«.

Ministerium kann Protestaktion nachvollziehen

Zum Schluss liefert das Ministerium aber noch eine inhaltliche Einschätzung – und zeigt Verständnis für die Apotheken. Es sei nachvollziehbar, »auf die seit 2013 nicht mehr angepasste Honorierung aufmerksam machen zu wollen«. Auch habe sich Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) persönlich immer wieder für die Stärkung der Vor-Ort-Apotheken eingesetzt – insbesondere im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK).

Das Ministerium unterstützt zudem die Durchführung von Impfungen in Apotheken. »Aktuell setzen wir uns für eine Erweiterung der Impfangebote – etwa um FSME und andere Totimpfstoffe – ein.« Während der Corona-Pandemie habe man die Apotheken unterstützt und sich etwa dafür eingesetzt, dass deren Testleistungen von der Umsatzsteuer befreit wurden.

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