Priorisieren und individuell lösen |
Arzneimittelbezogene Probleme sind alle Ereignisse, die im Verlauf der Arzneimittelanwendung bei einem individuellen Patienten auftreten und den angestrebten Erfolg der Therapie real oder potenziell beeinflussen können. Dazu zählen beispielsweise unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW), Interaktionen, falsche Anwendung oder falsche Einnahmezeitpunkte von Arzneimitteln.
Im normalen Beratungsalltag vermittelt das Apothekenteam bei der Abgabe von verordneten Medikamenten Informationen zu Dosierungen, Anwendung, Vermeidung potenzieller Wechselwirkungen mit den bekannten Dauermedikamenten oder Nahrungsmitteln und zur Aufbewahrung. Abhängig davon, wie intensiv das Beratungsgespräch ausfällt, können dabei ABP aus diesen Kategorien entdeckt werden.
Umfassender wird bei der pharmazeutischen Dienstleistung »Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation« geprüft. Der Apotheker checkt systematisch im persönlichen Gespräch mit dem Patienten dessen Gesamtmedikation auf 13 ABP (Kasten). Damit gibt die Leitlinie zur Medikationsanalyse 2a einen gewissen Rahmen vor, was der Apotheker kontrollieren soll. Laborwerte und Diagnosen des Patienten liegen in der Regel nicht vor und müssen nicht generell einbezogen werden. Der Apotheker soll die Therapie des Arztes also nicht auf Richtigkeit prüfen, sondern auf die definierten möglichen ABP. Das schließt nicht aus, dass im Einzelfall weitere ABP aufgedeckt werden, wenn der Patient tiefere Informationen preisgibt oder Arztberichte oder Laborwerte zur Verfügung stellt.
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Laut der Leitlinie zur Medikationsanalyse 2a wird bei der erweiterten Medikationsberatung bei Polymedikation auf 13 ABP geprüft. Dazu zählen:
Bei der Selbstmedikation zusätzlich: