Pralsetinib vor der EU-Zulassung |
Sven Siebenand |
22.09.2021 11:00 Uhr |
RET-Genveränderungen wurden bei verschiedenen Krebsarten gefunden. / Foto: Adobe Stock/peterschreiber.media
Konkret schlägt der EMA-Ausschuss vor, Pralsetinib für die Behandlung von RET-Fusions-positivem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) zuzulassen. Die Darreichungsform sind Hartkapseln, in denen jeweils 100 mg Wirkstoff enthalten ist. Der Tyrosinkinase-Inhibitor soll als Monotherapie bei erwachsenen Patienten eingesetzt werden, die vorher nicht mit einem RET-Inhibitor behandelt worden sind.
Bereits im März 2021 kam mit Selpercatinib (Retsevmo®) ein erster selektiver RET-Hemmer auf den deutschen Markt, der unter anderem beim RET-Fusions-positivem NSCLC zum Einsatz kommen darf. Dies allerdings nicht in der Firstline-Therapie wie Pralsetinib, sondern erst bei Patienten, die nach Platin-basierter Chemotherapie und/oder einer Behandlung mit Immuntherapie eine systemische Therapie benötigen. Dafür ist Selpercatinib – anders als derzeit Pralsetinib – auch bei bestimmten Formen des Schilddrüsenkarzinoms zugelassen. Gut möglich, dass Pralsetinib hier nachziehen wird. In der Arrow-Studie, die Basis für die aktuelle Zulassungsempfehlung bei Lungenkrebs ist, werden Wirksamkeit und Sicherheit von Pralsetinib bei weiteren fortgeschrittenen oder metastasierten RET-Fusions-positiven soliden Tumoren und beim RET-mutiertem medullärem Schilddrüsenkarzinom untersucht.
Das Wirkprinzip der beiden Arzneistoffe ist identisch. Das RET-Gen kodiert eine Tyrosinkinase. RET-Veränderungen durch Punktmutationen und Genfusionen wurden bei verschiedenen Krebsarten gefunden. Dabei ermöglichen vor allem RET-Fusionen eine abnormale Expression und Aktivierung der onkogenen Kinase, aber auch bei bestimmten Krebsarten gefundene RET-Punktmutationen können als onkogene Treiber fungieren.