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FAQ zum Covid-19-Impfstoff

Praktische Fragen (und Antworten) rund um den Biontech-Impfstoff

 Was ist, wenn ich den zweiten Impftermin nach 21 Tagen verpasse? Kann ich die zweite Dosis auch mit einem anderen Impfstoff bekommen? Was ist, wenn ich mich rund um die Impfung mit dem Coronavirus infiziert habe? Und wenn ich schwanger bin? Auf diese und mehr Fragen gibt die US-Behörde CDC Antworten, die wir in einem FAQ zusammengefasst haben. 
AutorKontaktTheo Dingermann
Datum 18.12.2020  18:00 Uhr

Kann ich mich impfen lassen, wenn ich bereits eine SARS-CoV-2-Infektion hatte oder vermute, mich angesteckt zu haben?

Können sich Personen mit einer akuten oder einer früheren SARS-CoV-2-Infektion impfen lassen?

Daten aus klinischen Studien der Phase II/III deuten darauf hin, dass der Covid-19-Impfstoff von Biontech und Pfizer bei Personen mit Anzeichen einer früheren SARS-CoV-2-Infektion sicher und wahrscheinlich auch wirksam ist. Somit stellt eine vorangegangene symptomatische oder asymptomatische SARS-CoV-2-Infektion keine Kontraindikation für die Impfung dar. Tests zur Feststellung einer akuten SARS-CoV-2-Infektion (per PCR- oder Antigentest) oder Tests zur Feststellung einer früheren Infektion (per Antikörpertest) allein zum Zweck der Impfentscheidung werden nicht empfohlen.

Allerdings sollte die Impfung von Personen mit einer bekannten akuten SARS-CoV-2-Infektion aufgeschoben werden, bis die Person von der Erkrankung genesen ist und die Kriterien für die Aufhebung der Isolierung erfüllt sind. Generell sollte die Impfung bei akuten Infekten mit Fieber verschoben werden.

Da eine Reinfektion mit dem Coronavirus innerhalb von 90 Tagen nach einer ersten Infektion ungewöhnlich ist, können Personen mit einer dokumentierten akuten SARS-CoV-2-Infektion in den vorangegangenen 90 Tagen die Impfung bis kurz vor dem Ende dieses Zeitraums hinauszögern, falls dies gewünscht wird.

Können sich Personen, die zuvor eine passive Antikörpertherapie gegen Covid-19 erhalten haben, impfen lassen?

Derzeit gibt es noch keine Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit der Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff von Biontech und Pfizer bei Personen, die im Rahmen der Covid-19-Behandlung monoklonale Antikörper oder Rekonvaleszenzplasma erhalten haben.

Aufgrund der geschätzten Halbwertzeit solcher Therapien sowie aufgrund von Hinweisen, dass eine Reinfektion innerhalb von 90 Tagen nach der Erstinfektion ungewöhnlich ist, sollte die Impfung als Vorsichtsmaßnahme bis zum Vorliegen zusätzlicher Informationen um mindestens 90 Tage verschoben werden, um eine Interferenz der Antikörperbehandlung mit der der impfstoffinduzierten Immunantwort zu vermeiden.

Was ist mit Personen, die Kontakt zu SARS-CoV-2-Infizierten hatten?

Zwar liegen derzeit keine Daten zur Anwendung des Covid-19-Impfstoffs von Biontech und Pfizer zur Postexpositionsprophylaxe vor. Allerdings ist es nach derzeitigem Kenntnisstand unwahrscheinlich, dass die Impfung von Personen nach einer bekannten SARS-CoV-2-Exposition eine wirksame Strategie zur Verhinderung einer Erkrankung darstellt, so die CDC.

Da eine Impfung als Postexpositionsprophylaxe also nicht in Frage kommt, sollten sich Personen mit einer bekannten SARS-CoV-2-Exposition erst nach Ablauf der Quarantänezeit impfen lassen, um eine mögliche Exposition des Gesundheitspersonals und anderer Personen gegenüber SARS-CoV-2 während des Impftermins zu vermeiden.

Was ist bei Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Heimen und Haftanstalten leben, zu beachten?

Für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen des Gesundheitswesens leben wie Langzeitpflegeeinrichtungen, in denen es wiederholt und über lange Zeiträume zu einer Exposition und Übertragung von SARS-CoV-2 kommen kann, können Bewohner auch bei einer bekannten Covid-19-Exposition geimpft werden. Dies soll in Deutschland über mobile Impfteams erfolgen.

Dies gilt auch für Bewohner anderer Gemeinschaftseinrichtungen wie Justizvollzugsanstalten und Haftanstalten oder Obdachlosenunterkünfte mit einer bekannten Covid-19-Exposition, die ebenfalls geimpft werden können, um angesichts des erhöhten Risikos für Ausbrüche in diesen Einrichtungen Verzögerungen und verpasste Gelegenheiten für die Impfung zu vermeiden. Soweit möglich, sollten jedoch Vorkehrungen getroffen werden, um den Kontakt dieser Personen mit anderen Bewohnern oder Mitarbeitern zu begrenzen.

Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit einer Exposition, die auf die Ergebnisse von SARS-CoV-2-Tests warten, können geimpft werden, wenn kein starker Verdacht auf Covid-19 besteht. Wenn zum Beispiel einrichtungsweite Tests durchgeführt werden, weil es in der Einrichtung zu Expositionen gekommen ist, und diese Tests mit einem Zeitraum zusammenfallen, in dem eine Impfaktion geplant ist, können die Personen, bei denen kein starker Verdacht auf Covid-19 besteht, geimpft werden.

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