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Gesundes-Herz-Gesetz

Prävention in Apotheken wird pDL

Apotheken sollen bei der Prävention stärker eingebunden werden. Check-ups in der Offizin sollen laut dem Referentenentwurf zum Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) zur pharmazeutischen Dienstleistung (pDL) werden.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 18.06.2024  11:14 Uhr

Check-ups mit 25, 35 und 50

Im Rahmen des »Check-up 25« soll der Schwerpunkt auf die Erfassung von familiären Risiken und lebensstilbezogenen Risikofaktoren sowie die Früherkennung von eventuell bereits bestehenden Erkrankungen wie Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörung, Diabetes, Adipositas gelegt werden.

Beim »Check-up 35« geht es vor allem um die Erfassung lebensstilbezogener Risikofaktoren und die Früherkennung kardiometabolischer Risikoerkrankungen. Und beim »Check-up 50« liegt der Fokus zusätzlich auf der Erkennung von Frühstadien von Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Mit dem GHG sollen zudem Disease-Management-Programme (DMP) gestärkt werden. Für die erleichterte Verordnungsfähigkeit von Statinen sollen jährlich rund 90 Millionen Euro mehr ausgegeben werden. Zur Reduzierung des Nikotinkonsums sollen Versicherte Anspruch auf die Versorgung mit Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung bekommen. Dafür sollen weitere 10 Millionen Euro bereitstehen.

Das BMG hofft auf aber auch auf Einsparungen. Selbst bei einer konservativ geschätzten Reduzierung der Krankheitslast um 0,4 Prozent (ausgehend von 2020) könnten die Krankenkassen demnach jährlich Einsparungen in Höhe von 140 Millionen Euro pro Jahr erzielen. Bei einer Reduzierung der Krankheitslast um 1,5 Prozent liege das Einsparpotenzial sogar bei rund 510 Millionen Euro pro Jahr.

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