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Gesundes-Herz-Gesetz

Prävention in Apotheken wird pDL

Apotheken sollen bei der Prävention stärker eingebunden werden. Check-ups in der Offizin sollen laut dem Referentenentwurf zum Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) zur pharmazeutischen Dienstleistung (pDL) werden.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 18.06.2024  11:14 Uhr

Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind in Deutschland die häufigste Todesursache. Im Jahr 2020 verursachten sie im Gesundheitssystem Kosten von rund 57 Milliarden Euro. Etwa 70 Prozent der Herz-Kreislauf-Erkrankungen werden durch modifizierbare Lebensstilfaktoren wie ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel, Rauchen und übermäßigen Alkoholkonsum verursacht. Ein gesunder Lebensstil und eine verbesserte Früherkennung sind daher laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) von zentraler Bedeutung.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei Kindern und Erwachsenen zu verbessern – mit standardisierten Fragebögen oder Einladungen zu Untersuchungen seitens der Krankenkassen. Mit den Gutscheinen der Kassen können die Versicherten Messungen zu Risikofaktoren wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen in der Apotheke wahrnehmen. Ziel ist eine engere Einbindung der Apotheken bei den Check-up-Untersuchungen im Alter von 25, 35 und 50 Jahren.

Präventions-Gutscheine der Krankenkassen

Dazu soll das Sozialgesetzbuch V (SGB V) angepasst werden. In § 129 Absatz 5 wird ergänzt: »Pharmazeutische Dienstleistungen umfassen Maßnahmen der Apotheken zur Prävention und Früherkennung von Erkrankungen und Erkrankungsrisiken.« Insbesondere haben Versicherte ab 18 Anspruch auf:

  1. eine jährliche Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus,
  2. eine jährliche Beratung mit Kurzintervention zur Prävention tabakassoziierter Erkrankungen und
  3. eine Beratung und Messungen zu Risikofaktoren zur Einschätzung des individuellen Erkrankungsrisikos für Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Diabetes mellitus und weiteren Risikoerkrankungen, insbesondere der erforderlichen Blutwerte sowie des Blutdrucks bei Vorlage eines Gutscheins und der elektronischen Gesundheitskarte (EGK).

Die Bundesapothekerkammer soll auf Grundlage anerkannter wissenschaftlicher Standards für die pDL jeweils eine Standardarbeitsanweisung erarbeiten. Die ersten beiden Dienstleistungen können auch durch PTA erfüllt werden, die dritte nur durch Apothekerinnen und Apotheker.

Für die Check-up-Untersuchungen im Alter von 25, 35 und 50 Jahren sollen ergänzende Leistungen für eine strukturierte Untersuchung mithilfe eines standardisierten Fragebogens sowie ergänzende Laboruntersuchungen festgelegt werden.

Check-ups mit 25, 35 und 50

Im Rahmen des »Check-up 25« soll der Schwerpunkt auf die Erfassung von familiären Risiken und lebensstilbezogenen Risikofaktoren sowie die Früherkennung von eventuell bereits bestehenden Erkrankungen wie Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörung, Diabetes, Adipositas gelegt werden.

Beim »Check-up 35« geht es vor allem um die Erfassung lebensstilbezogener Risikofaktoren und die Früherkennung kardiometabolischer Risikoerkrankungen. Und beim »Check-up 50« liegt der Fokus zusätzlich auf der Erkennung von Frühstadien von Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Mit dem GHG sollen zudem Disease-Management-Programme (DMP) gestärkt werden. Für die erleichterte Verordnungsfähigkeit von Statinen sollen jährlich rund 90 Millionen Euro mehr ausgegeben werden. Zur Reduzierung des Nikotinkonsums sollen Versicherte Anspruch auf die Versorgung mit Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung bekommen. Dafür sollen weitere 10 Millionen Euro bereitstehen.

Das BMG hofft auf aber auch auf Einsparungen. Selbst bei einer konservativ geschätzten Reduzierung der Krankheitslast um 0,4 Prozent (ausgehend von 2020) könnten die Krankenkassen demnach jährlich Einsparungen in Höhe von 140 Millionen Euro pro Jahr erzielen. Bei einer Reduzierung der Krankheitslast um 1,5 Prozent liege das Einsparpotenzial sogar bei rund 510 Millionen Euro pro Jahr.

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