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Afrikanische Schlafkrankheit
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Positives Votum für Acoziborol

Die afrikanische Schlafkrankheit verläuft unbehandelt tödlich. Jetzt hat sich die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) für die Zulassung von Acoziborol ausgesprochen. Eine orale Einzelgabe reicht zur Therapie.
AutorKontaktBrigitte M. Gensthaler
Datum 02.03.2026  13:30 Uhr

Die Schlafkrankheit, korrekt als »humane Afrikanische Trypanosomiasis« (HAT) bezeichnet, ist eine infektiöse Tropenerkrankung. Sie gehört zu den vernachlässigten Tropenkrankheiten (NTD). Ausgelöst wird die Erkrankung durch Trypanosomen. Das sind einzellige Parasiten, die durch den Stich der Tsetsefliege übertragen werden. Es gibt zwei Unterarten: In West- und Zentralafrika verursacht der Parasit Trypanosoma brucei gambiense die Schlafkrankheit, in Ostafrika ist es Trypanosoma brucei rhodesiense. In vielen Ländern konnte die Übertragung inzwischen eingedämmt werden; es werden derzeit weniger als 1000 Fälle pro Jahr gemeldet.

Die Schlafkrankheit befällt vor allem das Lymph- und Nervensystem und führt unbehandelt zum Tod des Patienten. Die Symptome unterscheiden sich je nach Stadium.

  • Phase 1 ist durch unspezifische Symptome gekennzeichnet: Fieber, Schwäche, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Lymphknotenschwellungen.
  • In Phase 2 greifen die Erreger vor allem das Nervensystem an. Das äußert sich mit Schlafstörungen, Krampfanfällen, Erschöpfung und Verwirrung.
  • In Phase 3 erreichen die Parasiten das Gehirn und Rückenmark. Es resultieren schwere neurologische Schäden, schwere Schlafstörungen, Umkehr des Schlaf-Wach-Rhythmus und ein Dämmerzustand ähnlich einem Koma.

Eine Einzeldosis reicht

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA votierte jetzt für die Zulassung von Acoziborol (Tabletten à 320 mg, Sanofi Winthrop) zur Behandlung der Schlafkrankheit, die durch Trypanosoma brucei gambiense (g-HAT) verursacht wird. Das Medikament ist für Erwachsene und Jugendliche ab zwölf Jahren mit einem Körpergewicht von mindestens 40 kg zur Behandlung von g-HA im ersten und zweiten Stadium (auch im schweren zweiten Stadium) indiziert.

Die genaue Wirkweise ist nicht vollständig geklärt. Vermutlich bindet Acoziborol an den Faktor CPSF3 in Trypanosoma brucei und hemmt die Reifung der messenger-RNA des Parasiten. Das Bor-Atom im Molekül scheint für die trypanozide Wirkung essenziell zu sein.

Aktuelle Therapien der g-HAT sind komplex und werden anhand des Krankheitsstadiums gewählt, das durch eine Lumbalpunktion bestimmt wird. Nur Fexinidazol wird als rein orale Behandlung über zehn Tage gegeben. Acoziborol Winthrop ist in allen Stadien der g-HAT wirksam, sodass weder Lumbalpunktion noch Krankenhausaufenthalt erforderlich sind. Dies vereinfacht die Behandlung für die Patienten ebenso wie die einmalige orale Gabe.

Bis zu 100 Prozent Heilungsrate

Sicherheit und Wirksamkeit wurden in einer einarmigen, offenen klinischen Phase-II/III-Studie in der Demokratischen Republik Kongo und in Guinea geprüft. 208 Patienten ab 15 Jahren mit g-HAT erhielten 960 mg Acoziborol (drei Tabletten) als Einzeldosis, wurden bis Tag 15 stationär überwacht und dann für 18 Monate nachbeobachtet. Die Therapie war nach 18 Monaten bei etwa 95 Prozent (159 von 167) der Personen mit einer Erkrankung im zweiten Stadium erfolgreich sowie bei allen Patienten im ersten und mittleren Stadium. Die Heilung war definiert als Fehlen klinischer Anzeichen, nicht nachweisbaren Parasiten und einer Leukozytenzahl im Liquor unter ≤ 20 Zellen/μl.

75 Prozent der Patienten berichteten über Nebenwirkungen. Am häufigsten waren Kopfschmerzen, Fieber, Schwäche, verminderter Appetit und Zittern. Das Arzneimittel darf nicht bei Personen mit Herz-Rhythmus-Störungen angewendet und sollte nicht zusammen mit bestimmten Arzneimitteln zur Behandlung von HIV und einigen anderen Infektionen eingenommen werden.

Acoziborol Winthrop ist für die Verwendung außerhalb der Europäischen Union vorgesehen und wurde im Rahmen des EU-M4all-Programms (EU-Medicines for all) bewertet. Dieses Regulierungsverfahren zielt darauf ab, Menschen in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen den Zugang zu unentbehrlichen Arzneimitteln zu erleichtern. Der Antrag auf ein wissenschaftliches Gutachten wurde in einem beschleunigten Verfahren geprüft, um den Patienten einen schnelleren Zugang zu Acoziborol zu ermöglichen.

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