Portalpraxen sollen bis 2022 stehen |
Reform der Notfallversorgung selbst in die Hand genommen: NRW führt Portalpraxen flächendeckend ein, um Patienten schnell medizinisch versorgen zu können. / Foto: Fotolia/contrastwerkstatt
Demnächst wird am zentralen Tresen der Portalpraxis der Schweregrad der Erkrankung und die Dringlichkeit einer Behandlung vorab eingeschätzt. Danach wird der Patient dann ohne Umwege zur entsprechenden medizinischen Versorgung weitergeleitet. Dies kann ihn zum Beispiel in die Notfalldienstpraxis eines niedergelassenen Arztes, die Notfallambulanz eines Krankenhauses oder in die reguläre Sprechstunde einer Arztpraxis führen. Um zudem lange Wege bei der Medikamentenversorgung zu vermeiden, sollen die Portalpraxen mit dem Apothekennotdienst verknüpft werden.
Von der zentralen Steuerung durch das sogenannte »Ein-Tresen-Modell« in den Portalpraxen erhoffen sich die beteiligten Akteure, die Patienten möglichst schnell zu versorgen und insgesamt die Klinikambulanzen und Rettungsdienste zu entlasten. Die Notfallambulanzen werden »immer mehr in Anspruch genommen. Gleichzeitig müssen Patienten dort zum Teil zu lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Der Reformbedarf ist also unübersehbar«, betonte der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Besonders freue er sich, dass man sektorübergreifend an ein einem Strang ziehe und nicht auf den Bundesgesetzgeber warte. Die vom Bundesgesundheitsministerium geplante Reform in diesem Bereich wird sich voraussichtlich noch hinziehen.
Von zentraler Bedeutung sei in diesem Zusammenhang auch die sichere, wohnortnahe Arzneimittelversorgung im Nacht- und Notdienst. Das hoben die Präsidenten der Apothekerkammern Nordrhein (AKNR) und Westfalen-Lippe (AKWL) hervor. »Gemeinsam verbessern wir die Vernetzung von ärztlichem und apothekerlichem Notdienst und die gegenseitige Erreichbarkeit von Ärzten und Apothekern«, so Lutz Engelen und Gabriele Regina Overwiening in einem gemeinsamen Statement.