Plattformen und Versender sehen keine Datenschutz-Probleme |
Die Plattformen selbst sehen infolge der Bedenken der Landesdatenschutzbeauftragten keinen Handlungsbedarf. Die Plattform gesund.de sieht keine Datenschutzprobleme. »Patienten übermitteln den E-Rezept-Token über eine nach dem aktuellen Stand der Technik sichere verschlüsselte Verbindung«, teilte eine Sprecherin mit. Die Patienten scannen demzufolge hierfür den Code auf dem ausgedruckten E-Rezept. Dabei werde der Token allerdings nicht ausgelesen. Anders als bei einer Übermittlug des Tokens per E-Mail oder SMS greifen laut der Unternehmenssprecherin Apotheker bei gesund.de anschließend über einen gesicherten Weg innerhalb des geschlossenen Systems auf die Codes zu. Die unter anderem von Phoenix und Noventi betriebene Plattform will an der Foto-Funktion festhalten. Der Scan des ausgedruckten Codes sei aktuell der praktikabelste Weg, das E-Rezept bequem, schnell und sicher digital zu nutzen, so die Unternehmenssprecherin weiter. Die Patienten könnten bereits zwischen 7000 Apotheken auswählen, sparten durch die digitale Übermittlung doppelte Wege und könnten sich ihre Medikamente von der gewählten Apotheke mit dem Botendienst sogar direkt nach Hause bringen lassen, führt sie aus. Auf den grundsätzlichen Einwand der Datenschutzbeauftragten Hansen, dass die Identität der Patienten und damit ihre Berechtigung in den Apps nicht geprüft werden, geht gesund.de allerdings nicht ein.
Auch die unter anderem von Noweda und dem Burda-Verlag betriebene Plattform »ihreapotheken.de« zeigt sich entspannt. Die datenschutzrechtlichen Bedenken treffen laut einem Sprecher auf das Unternehmen nicht zu. Denn erstens biete die Plattform eine »hochsichere Infrastruktur, die der Patient nutzen kann, um seine Verordnung direkt zu der von ihm gewählten Apotheke zu schicken«. Die Übermittlung erfolge dabei nicht an »IhreApotheken.de«, sondern auf direktem Weg in die Apotheke. Daraus erkläre sich die zwingende Vorgabe auf Webseite und App, dass der Patient zunächst seine Apotheke aussuchen muss und erst dann sein abfotografiertes oder eingescanntes Rezept hochladen kann. Die in Schleswig-Holstein kritisierte Weiterleitung von Rezepten per E-Mail sei bei »IhreApotheken.de« zudem nicht möglich. Zweitens sei es nicht möglich, Rezeptdaten auszulesen und/oder einzusehen. Drittens würden keine Rezeptinformationen automatisiert über die Plattform den Patienten zurückgespielt. Wie genau das Unternehmen die von der Datenschützerin bemängelte Zugangsberechtigung sicherstellen will, bleibt allerdings auch nach dieser Stellungnahme offen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.